Fraunhofer-Institut IGP in 18059 Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7071 / 796328-0
Fax: +49 7071 / 796328-1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.igp.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IGP in 18059 Rostock
Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Produktion und Fertigung von Großstrukturen bilden die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer-Institut Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP in Rostock.
Auf Basis angewandter Forschung werden im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit unseren Kooperationspartnern Konzepte für Produkt- und Prozessinnovationen für vielen Zukunftsbranchen der Wirtschaft wie Schiff- und Stahlbau, Energie- und Umwelttechnik, Schienen- und Nutzfahrzeugbau sowie Maschinen- und Anlagenbau entwickelt und realisiert.
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages arbeitet das Fraunhofer IGP dabei eng mit den Lehrstühlen Fertigungstechnik und Fügetechnik der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik an der Universität Rostock zusammen und ist Mitglied in der Fraunhofer-Allianz Verkehr, dem Fraunhofer-Verbund Produktion sowie in diversen Forschungsvereinigungen und -netzwerken.
Seit 2005 wurden am Standort Rostock in drei Bauabschnitten über 4 000 m2 Labor- und Bürofläche geschaffen, um der Industrie maßgeschneiderte Dienstleistungen zu ingenieurswissenschaftlichen Aufgabenstellungen anbieten zu können. Ein 4. Bauabschnitt befindet sich kurz vor der im Mai gepalten Fertigstellung und weist eine Reinigungsfläche von rund 2 150 m2 auf.
Albert-Einstein-Str. 30
18059 Rostock
Unterhaltsreingung von 4 zusammenhängenden Gebäuden mit insgesamt 5 607,51 m2.
3x 12 Monate
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann optional in KW 16 (ab 19. April bis 23. April 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Tage vorher per E-Mail beim Einkauf [removed] an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Besucher* erhalten am Empfang einen Zettel bezüglich der Corona-Regelungen, den sie lesen und unterschreiben müssen.
Vorlaufzeit mind. 3 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).