Neubau einer Grund- und Förderschule mit Einfeld-Sporthalle in Sandelzhausen, Mainburg
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Grund- und Förderschule mit Einfeld-Sporthalle in Sandelzhausen, Mainburg
Da aus ökonomischer Sicht die Sanierung der bestehenden Grundschule in Sandelzhausen sehr kostspielig wäre und auf Grundlage eines Bürgerbegehrens im Jahr 2018, entschied sich die Stadt Mainburg für den Neubau der Grundschule. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule (2-zügig) und die Prälat-Michael-Thaller-Schule (1-zügig), die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Die beiden Schulen sollen zwar als jeweils eigenständige Einheiten funktionieren, es sollen aber auch bewusst Überschneidungen und Berührungspunkte geschaffen werden. Des Weiteren sollen auf dem Wettbewerbsgrundstück das örtliche Schützenheim sowie, falls möglich, Parzellen für Einfamilienhäuser in entwurfsabhängiger Anzahl untergebracht werden. Wettbewerbsaufgabe ist neben dem Entwurf des Schulgebäudes ein sinnfälliger Vorschlag für die städtebauliche Gesamtkonzeption auf einer Fläche von ca. 1,7 ha, eine belastbare Erschließung für Schule, Schützenheim und Wohngebäude bei effizienter Anordnung der Buszufahrt und Wendeschleife, der Flächen für den Hol- und Bringverkehr sowie der Stellplätze. Das Wettbewerbsgebiet am Ortsrand von Sandelzhausen wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans ist im Anschluss an den Wettbewerb vorgesehen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang August 2020, Kolloquium / Rückfragen: bis Anfang September 2020, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang November 2020.
Auftragsgegenstand sind die Leistungen für den städtebaulichen Entwurf als Grundlage für einen Bebauungsplan (entsprechend Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg) für das Wettbewerbsgebiet sowie die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 – 5 für die Grund- und Förderschule.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Objektplanungen optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6 — 9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Ausloberin führt nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden ([removed]). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite (http://www.landherr-wehrhahn.de) eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag, das ausgefüllte Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ und die Anlage „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (falls zutreffend) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung;
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen;
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mainburg.de