Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Stahlbauarbeiten — Atriumdach Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE020-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Stahlbauarbeiten — Atriumdach
Stahlbauarbeiten — Atriumdach, Bauabschnitt 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der zentrale Raum, das Atrium des Maristengymnasiums erhält ein neues Glasdach. Für die Aufnahme der Verglasungselemente werden insgesamt 6 Stahl-Fachwerkträger benötigt.
— 4 Stück Hauptträger B / H / L ca. 114,5/ 124 / 940 cm,
— 2 Stück Randträger B / H / L ca. 50 / 124 / 940 cm.
Teil der Leistung ist die Herstellung und Montage dieser Träger. Die Träger sind mit einer Grund- und Schlussbeschichtung zu versehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bogen / Furth
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.