Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-60.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Mobile Endgeräte für die kreiseigenen Schulen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
Los 1:
— 66 Stück Tablet Apple iPad, 10.2",
— 98 Stück digitale Stifte,
— 82 Stück Schutzhüllen,
— 5 Stück Tablet-Koffer für bis zu 16 iOS-Tablets.
Los 2:
— 24 Stück 2-in-1 Windows Tablet / Laptop, 10.5", mit Andock-Tastatur,
— 24 Stück Tastatur / Displayschutz,
— 48 Stück Netzwerk-Adapter,
— 20 Stück digitale Eingabestifte,
— 2 Stück Tablet-Koffer für bis zu 20 Windows-Tablets.
Los 3:
— 30 Stück Notebook für Microsoft Windows,
— 4 Stück Tablet-Wagen für bis zu 32 Windows-Notebooks.
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Mobile Endgeräte für die kreiseigenen Schulen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
Los 1:
— 66 Stück Tablet Apple iPad, 10.2",
— 98 Stück digitale Stifte,
— 82 Stück Schutzhüllen,
— 5 Stück Tablet-Koffer für bis zu 16 iOS-Tablets.
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Mobile Endgeräte für die kreiseigenen Schulen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
Los 2:
— 24 Stück 2-in-1 Windows Tablet / Laptop, 10.5", mit Andock-Tastatur,
— 24 Stück Tastatur / Displayschutz,
— 48 Stück Netzwerk-Adapter,
— 20 Stück.
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Mobile Endgeräte für die kreiseigenen Schulen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
Los 3:
— 30 Stück Notebook für Microsoft Windows,
— 4 Stück Tablet-Wagen für bis zu 32 Windows-Notebooks.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten für die Schulen des Landkreises Freyung-Grafenau i. R. eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb handelt es sich um eine dringliche Maßnahme zur Sicherstellung des Schulbetriebs in Form von Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht während der Covid-19 Pandemie. Um weiterhin einen störungsfreien Ablauf und einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sicherstellen zu können, wurden weitere mobilen Endgeräte angeschafft.
Mit dem auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vorgestellten „Schulplan Digitalisierung“ hat die Staatsregierung Bayern weitere wichtige Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur und der weiteren Vertiefung und Professionalisierung der medienbezogenen Lehrkompetenzen durch eine weitere Intensivierung der Fortbildungsaktivitäten in diesem Bereich eingeleitet. Dafür werden Mittel i. R. d. Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ zur Verfügung gestellt.
Das unvorhergesehene und unvorhersehbare Ereignis liegt in der Entwicklung der Covid-19 Pandemie sowie den kurzfristig notwendigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen des Schulunterrichts.
Darüber hinaus liegen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten äußerst dringliche und zwingende Gründe vor, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen. Der Einsatz von mobilen Endgeräte wurde bei dem Distanz- und Wechselschulbetrieb bereits als unabdingbar festgestellt. Hinzu kommt, dass die Art des Schulbetriebs von der Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises abhängig ist und sich innerhalb weniger Tage ändern kann. Wie sich die Situation entwickelt in Anbetracht der steigenden Fallzahlen der mutierten Viren lässt sich nicht abschätzen. Alleine bei der Einhaltung von verkürzten Fristen im Offenen Verfahren und der Wartefristen zur Zuschlagserteilung hätte die Beschaffung der mobilen Endgeräte nicht bis zum Beginn der Osterferien stattfinden können. Alleinig die verkürzten Fristen mit den damit verbundenen Wartezeiten stellen bei der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie keinen gangbaren Weg dar. (vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 28.8.2020, VK 2-57/20).
Zwischen den erneuten Ereignissen der Covid-19 Pandemie und den genannten dringlichen und zwingenden Gründen, auch zur Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen der anderen Verfahrensarten, liegt ein Kausalzusammenhang. Ohne die derzeitige Entwicklung im Rahmen der Pandemie wäre die weitere Beschaffung von mobilen Endgeräten zum ordnungsgemäßen Betrieb und störungsfreien Ablauf für den Schulunterricht sowie die damit verbundene Vergabe der Leistung an einen Unternehmer nicht notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haarbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Beschaffung mobiler Endgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haarbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]