Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes in der Infanteriestraße 5 in München Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes in der Infanteriestraße 5 in München
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
– Zu reinigende Bodenfläche: 20 298,78 m2,
– zu reinigende Glasfläche: 2 770,69 m2.
Innenreinigung
München
Die Innenreinigung umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Die unter Produkte/Leistungen aufgeführten optionalen Sonderreinigungen werden je nach Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers erbracht.
Glasreinigung
München
In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet.
Die unter Produkte/Leistungen aufgeführten optionalen Sonderreinigungen werden je nach Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Geben Sie das Geschäftszeichen und das Amtsgericht (Registergericht) an, bei dem Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde. Amtsgericht ... HRA Nr. ... HRB Nr. ...
b. Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB.
a. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung,
b. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren,
c. der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB,
d. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
a. Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular „Referenzen“. Bitte legen Sie 2 nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Bei der Bewertung der Referenzen werden die Vergleichbarkeit, der Umfang der Leistung, sowie eine erfolgreiche Leistungserbringung Berücksichtigung finden.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
b. Sofern Sie für das Gewerbe der Gebäudereinigung präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]