Klinikum Garmisch-Partenkirchen — Strukturverbesserung / Erweiterung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Garmisch-Partenkirchen — Strukturverbesserung / Erweiterung
Die Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP1 — 9, für die Strukturverbesserung / Erweiterung des Klinikums Garmisch-Partenkirchen.
Es wird beabsichtigt, zunächst die Zielfindungsphase zu beauftragen, um die Planungs- und Überwachungsziele (Bedarfsplanung) zu definieren. Anschließend wird die Planungsaufgabe stufenweise vergeben (siehe II.2.4).
Der Antrag auf Vorwegfestlegung soll im 4. Quartal 2021 eingereicht werden.
Die Maßnahme ist bei laufendem Klinikbetrieb umzusetzen.
82467 Garmisch-Partenkirchen
Es werden Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. des § 34 HOAI, LP1 — 9, und optional die Besonderen Leistungen:
— Erstellen einer maßlichen Bestandsaufnahme,
— Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifiz. Kostenschätzung),
— Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten,
— Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17 - Vorbeugender BS LP 1-4,
— Umzugsplanung und Planung der Interimslösungen, sowie die Organisation der Umzüge während der laufenden Baumaßnahme,
— Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes ausgeschrieben.
Es wird beabsichtigt, zunächst die Zielfindungsphase zu beauftragen, um die Planungs- und Überwachungsziele (Bedarfsplanung) zu definieren. Anschließend wird die Planungsaufgabe stufenweise in folgenden Stufen vergeben:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2,
— Stufe 2: LP 3 und LP 4,
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform / Boorberg orientieren.
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen:
—— Erstellen einer maßlichen Bestandsaufnahme > Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifiz. Kostenschätzung),
—— Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten,
—— Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17 - Vorbeugender BS LP 1-4,
—— Umzugsplanung und Planung der Interimslösungen, sowie die Organisation der Umzüge während der laufenden Baumaßnahme,
—— Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E21918497 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html