Generalsanierung ehemaliges Gasthaus in Gschwendt – Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mitterfels
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94360
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9961 / 9400-11
Fax: +49 9961 / 9400-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ascha.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung ehemaliges Gasthaus in Gschwendt – Architekt
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphase 3-9 für die Generalsanierung des ehemaligen Gasthauses in Gschwendt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Ascha beabsichtigt im Zuge einer Generalsanierung die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Gasthauses in Gschwendt zum Bürgerhaus. Ein Zuwendungsbescheid für die Förderung nach Dorferneuerungsrichtlinie liegt der Gemeinde Ascha vor. Die Bestimmungen und Auflagen der Förderrichtlinie sowie der Bewilligungszeitraum sind entsprechend in der Maßnahme zu berücksichtigen. Die denkmalpflegerische Genehmigung wurde von der Gemeinde Ascha beantragt. Eine Nutzungsänderung für den geplanten Umbau ist noch zu beantragen.
— Stufe 1 – LPH 3-4,
— Stufe 2 – LPH 5-7,
— Stufe 3 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landau
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.