E_157_630 StLa-pehue, Schiffsführungssimulators Referenznummer der Bekanntmachung: E_157_630
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E_157_630 StLa-pehue, Schiffsführungssimulators
Schiffsführungssimulator.
CML
Schwarzenbergstr. 95 D
21073 Hamburg
1 Stück Schiffsführungssimulator:
Für die Ausrüstung des Neubaus des Fraunhofer CML soll ein Schiffsführungssimulator beschafft werden. Der CML Neubau wird voraussichtlich im Oktober 2021 fertiggestellt.
Der Auftragsgegenstand teilt sich in drei Abschnitte auf:
— Planung,
— Umsetzung der geplanten Infrastruktur,
— Installation (Gestellung und Anschluss der Anlage).
Die unterschiedlichen Lieferfristen haben (siehe Punkt 5). Die Anforderungen sind gemäß den unter Punkt 2 genannten Leistungsbeschreibungen zu erfüllen.
Optionen:
— digitale Ausgabe des Radarbildes auf beiden Brücken im Asterix Format,
— stereoskopische Schnittstelle zum visuellen System (z. B. um unsere AR/VR-basierten Assistenz-Prototypen damit zu verbinden),
— LAN-basierte Eingangsschnittstelle pro Eigenschiff (auch die beiden „virtuellen“) für:
—— Auto-/Trackpilot-Steuerung (mindestens ein/aus, WP/Richtung, XTE, Wenderadius usw.),
—— Radarsteuerung (mindestens Tune, Verstärkung, Reichweite, etc.),
— Möglichkeit, bestimmte Simulationsvariablen im Eigenschiff Modell während der Laufzeit der Simulation zu ändern/umzuschreiben (nicht nur vorab per Hydrodynamikmodellierung),
— Möglichkeit, bestimmte Sensormodelle zu ändern/überschreiben,
— Anbindung des Simulators an eine reale Antennenausrüstung möglich sein. Diese wird CML seitig gestellt und umfasst eine komplette gängige Brückenausrüstung eines Schiffes auf weltweiter Fahrt ausgenommen LRIT, BNWAS und DoLog. Zu diesem Zweck ist eine Abstimmung mit dem Installateur der Antennenausrüstung zwingend erforderlich. Dies kann größtenteils telefonisch oder per Mail geschehen. Es werden aber mindestens 2 Vorort Termine vorgesehen zur Detailabstimmung.
— Für die beschriebenen Optionen gewährt das Unternehmen Fraunhofer eine unbefristete, kostenfreie, nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung des Quellcodes der Optionen für Fraunhofers eigenen Geschäftsbetrieb (inkl. Auftragsforschung). Die Weiterveräußerung oder anderweitige Übertragung des Quellcodes an Dritte bleiben untersagt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178843eb844-77ccc974a639bedc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178843eb844-77ccc974a639bedc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178843eb844-77ccc974a639bedc
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de