Beschaffung digitaler Endgeräte — Sonderbudget Leihgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05-16-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung digitaler Endgeräte — Sonderbudget Leihgeräte
Im Rahmen des „Sonderbudgets Leihgeräte“ innerhalb des Digitalpakts Schule, sollen digitale Endgeräte zur Ausleihe an Schülerinnen und Schüler beschafft werden.
Notebooks inkl Zubehör
Die Ausführung der Leistung betrifft Schulen, wofür der Landkreis Freising die Sachaufwandsträgerschaft hat.
Notebooks inklusive Zubehör.
Tablets inkl Zubehör
Die Ausführung der Leistung betrifft Schulen, wofür der Landkreis Freising die Sachaufwandsträgerschaft hat.
Tablets inklusive Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks inklusive Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85051
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets inklusive Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]