Umbau, Sanierung und Erweiterung des E-Werk Kulturzentrums in Erlangen, Bauabschnitt 5, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 7010_ewe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung des E-Werk Kulturzentrums in Erlangen, Bauabschnitt 5, Objektplanung
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen plant den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des EWerk Kulturzentrums in Erlangen, Fuchsenwiese 1, Bauabschnitt 5.
Gegenstand dieser Vergaben sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 bzw 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9.
E-Werk Kulturzentrum
Fuchsenwiese 1
91054 Erlangen
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen plant den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des EWerk Kulturzentrums in Erlangen, Fuchsenwiese 1, Bauabschnitt 5.
Auf etwa 2 500 m2 Fläche gibt es mehrere Veranstaltungs- und Seminarräume, die täglich von bis zu 2 500 Nutzern besucht werden. Ein Programmkino und eine Bar mit Restaurant ergänzen das Angebot. Nach Abschluß der Bauabschnitte 1-4 zur Generalsanierung des E-Werks im Jahr 2010 und Durchführung ergänzender brandschutztechnischer Maßnahmen im Zeitraum 2015 bis 2018 wurde eine Bestandsaufnahme zur Feststellunng offener und zurückgestellter Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die nun in Bauabschnitt 5 umgesetzt werden soll.
Dabei werden umfassende bauliche Ergänzungsarbeiten und Mängelbehebungen wie die Erneuerung der WC-Anlagen und Brandschutztüren, sowie der Einbau einer Brandschutzschleuse, ein Umbau der Küche und eine Erneuerung von Teilen der RLT-Anlagen, der elektronischen Anlagen und Wasser- und Abwasserleitungen vorgesehen. Ergänzend wird auf die zum Download zur Verfügung gestellte Projektbeschreibung verwiesen.
Gegenstand dieser Vergaben sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 bzw 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9. Die zum Verhandlungsverfahren bzw. zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber werden im Zuge der Angebotsbearbeitung aufgefordert, als Teil der Angebotsunterlagen einen Planungsbeitrag zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Gebäude bzw. zum Ein- bzw. Anbau eines Aufzugs zu unterbreiten, wobei hierfür eine entsprechende Aufwandsentschädigung erfolgt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das zum Download bereit gestellte Vertragsmuster noch auf der HOAI 2013 basiert und im Verlauf des Verfahrens noch auf die HOAI 2021 angepasst wird, sobald die entsprechenden Vertragsmuster verfügbar sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.1) zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.2) zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des ersicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit
Den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.3) zu entnehmen.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerberbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerberbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:https://my.vergabe.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland