Durchführung von Beförderungsleistungen — Freigestellter Schülerverkehr für HPT und SPT Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-21-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Beförderungsleistungen — Freigestellter Schülerverkehr für HPT und SPT
Übernahme der Beförderung von berechtigten Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2020/2021 (Beginn: Erster Schultag, 8.9.2020) für 4 Schuljahre (Ende: Letzter Schultag des Schuljahres 2023/2024, 26.7.2024).
HPT Freising
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
HPT Au i d Hallertau
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
SPT Pulling
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
Übernahme von Schülerbeförderungen im Landkreis Freising.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme von Schülerbeförderungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudelzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84104
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme von Schülerbeförderungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudelzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84104
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme von Schülerbeförderungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudelzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]