Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 7110
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 026-064288)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Berufliche Oberschule Friedberg soll um einen Erweiterungsbau ergänzt werden, um den zusätzlichen Raumbedarf, insbesondere für die Ausbildungsrichtung Gesundheit decken zu können. Der Erweiterungsbau soll über das Erdgeschoss an das Bestandsgebäude angebunden werden, das Untergeschoss sowie das aufgesetzte quadratische Obergeschoss erhalten keine Anbindung an den Bestand. Untergeschoss und Erdgeschoss sollen in konventioneller Bauweise, das auskragende Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Fragen und Anmerkungen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Interessensbekundungs-, Interessensbestätigung-/Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. [...] Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Vorinformation genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Interessensbekundungs-, Interessensbestätigung-/Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. [...] Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Durch diese Änderungsbekanntmachung wird die Inkonsistenz zwischen den Fristen in Ziffer VI.3) der Vorinformation und den Fristen in Ziffer 2.6 der Verfahrensbedingungen bzw. Seite 6 der zukünftigen Aufforderung zur Angebotsabgabe, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant wird und im Teilnahmewettbewerb als Entwurf vorliegt, beseitigt.