Ludwigsbrücken, Gleis- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMI-210326-002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwigsbrücken, Gleis- und Straßenbau
Gleis- und Straßenbau.
Ludwigsbrücken
Die Stadtwerke München (SWM) planen für die Jahre 2021 bis 2023 umfangreiche Erneuerungs- und Umgestaltungsmaßnahmen an den Gleis- und Verkehrsanlagen im Bereich der Inneren und Äußeren Ludwigsbrücke sowie in den angrenzenden Streckenabschnitten der Zweibrücken Str., Rosenheimer Str., Am Gasteig und Innere Wiener Str. Im Bauumfang enthalten sind der Umbau und Ausbau der Haltestellen Isartor und Deutsches Museum mit Anpassung der Gleisanlagen in der Zweibrückenstraße, Ludwigsbrücke, Rosenheimer Straße, Am Gasteig und Innere Wiener Straße. Für diese Maßnahme sind Gleis-u. Strassenbauarbeiten erforderlich.
Wesentliche Massen:
— Bituminöser Belag aufbrechen: 4 150 m2,
— Betontragplatte unbewehrt aufbrechen: 4 000 m2,
— Gleistragplatte D=35 cm unbewehrt herstellen: 1 250 m3,
— Fahrbahnbeton faserbewehrt aufbrechen: 4 000 m2,
— Rilleneinzelgleis 60 R1 auf Betontragplatte ausbauen: 1 080 m,
— Rilleneinzelgleis 60 R1 auf Betontragplatte einbauen: 960 m,
— Betonfertigteilplatten mit integriertem Stahltrog einbauen: 106 m,
— Bewehrung liefern und einbauen: 72 t,
— Stahltrogelemente einbauen: 436 m,
— Stahltrogelemente betonieren: 1 100 m2,
— Rilleneinzelgleis in Stahltrog einbauen: 436 m,
— Rilleneinzelgleis in Betonfertigteilplatten mit integriertem Stahltrog einbauen: 106 m,
— Schienenverguss Einzelgleis im Stahltrog: 542 m,
— Materialaushub bis auf neues Planum Gleisbereich: 1 350 m3,
— Feinplanie: 4 000 m2,
— Fahrbahnbeton einbauen: 320 m3,
— Unterguss Gleis: 990 m,,— Thermitschweißung 60R1 neu / 60R1 neu: 230 Stück,
— Kunststeinplatten herstellen: 7 270 m2,
— Asphaltbeton herstellen: 4 730 m2,
— Splittmastixasphalt herstellen: 13 340 m2,
— Gussasphalt herstellen: 1 570 m2,
— Gussasphaltrinnen herstellen: 1 740 m,
— Bitumenschweißbahnen 2-lagig herstellen: 3 560 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer),
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen,
— Auftragssumme und Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen,
— Gleis-u. Straßenbaubaustellen einer Straßen- oder Stadtbahn auf straßenbündigem Bahnkörper im innerstädtischen Bereich in verschiedenen Verkehrsphasen und Straßenbauabschnitten,
— Möglichst Einbau „Festes Fahrbahnsystem“ aus Stahlbetonfertigteilplatten mit integrierte Stahltrogsystem oder Schienenlagerungssystem aus Stahltrögen mit integrierter Tragplattenbewehrung,
— Einbau bewehrter Betontragplatte.
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
— Nachweis Hersteller Oberflächenschutzsystem für horizontale und vertikale Abdichtungsarbeiten auf Brückentragwerk (Vorbemerkungen D7, 3. Straßenbauarbeiten Bereich Brückenbauwerke),
— Nachweis für die geforderte Bewegungsaufnahme des Fugensystems (Vorbemerkungen D7, 3. Straßenbauarbeiten Bereich Brückenbauwerke und Titel 05.05 und 05.06 Vorbemerkungen),
— Bei Abweichung von dem Festen Fahrbahn System Infundo/ERS (Kapitel 02 Vorbemerkung) ist der Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen,
— Nachweis Qualitätsprüfung gemäß den Anforderungen des Güteschutz Kanalbau e.V. oder gleichwertig (Titel 04.08 Vorbemerkungen),
— Bei Abweichungen von Leitprodukten ist der Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen,
— Nachunternehmererklärungen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1) nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).