GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; Baumeisterarbeiten BA 1 + 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; Baumeisterarbeiten BA 1 + 2
An das bestehende Schulgebäude wird an der Längsseite ein Erweiterungsbau angebaut, Grundfläche ca. 70 x 7 Meter. Die unterste Etage und die Kopfräume der beiden oberen Etagen werden in StB ausgeführt, der Rest in Holzständerbauweise. Nach Fertigstellung des Anbaus ziehen die Schüler dort ein und der Altbau wird saniert.
— Erdbauarbeiten für Grundleitungen, Verlegen der Schmutz- und Regenwasserleitungen, Sauberkeitsschicht, Streifen- und Einzelfundamente, Bodenplatte, Wände und Decken in StB,
— Abbruch von Fenstern,
— Abbruch von Betondecken und Wänden in Teilflächen,
— Herstellen von Durchbrüchen in Wände und Decken,
— Abbruch von Bodenbelägen und Estrichen in verschiedenen Materialien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.