Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth Bamberg – Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-057/19
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth Bamberg – Klempnerarbeiten
Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter Unesco-Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um zwei Höfe gruppiert. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für eine maximalen Substanzerhalt behandelt werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Klempnerarbeiten:
a) Ausführung von Bleiarbeiten (Walzblei) für Fensterbänke oder Gesimse (ca. 227,8 Laufmeter),
b) Ausführung von Kupferarbeiten (als Rinnen und Fallrohre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund des kunstgeschichtlich hochrangigen Baudenkmals im UNESCO Weltkulturerbe sind Kenntnisse im Umgang und Abwicklung vergleichbarer Objekte insbesondere in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege gefordert.
Abgegeben werden müssen 2 mit der Aufgabenstellung aus dem Leistungsverzeichnis vergleichbare Referenzen für Blei- und Kupferarbeiten in Wort und Bild (Details siehe „Wertungsmatrix“).
Werden keine Referenzen abgegeben, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Weitere nötige Angaben: Auftraggeber, Auftragssumme.
Die Unterlagen sind digital über die Vergabeplattform einzureichen
Desweiteren werden besondere Anforderungen an den Projektleiter sowie den Polier gestellt.
Anzugeben ist hierbei die innerbetriebliche Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Berufsgruppen Meister und Facharbeiter. Nachzuweisen ist ebenfalls die technische Qualifikation. Für die Bewerbung sind maßgeblich Ihre persönlichen Fähigkeiten und Referenzen.
Die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind namentlich zu benennen, ihre berufliche Qualifikation ist anzugeben.
Wertungsmatrix
Der Preis wird mit 60 %, die Referenzen mit 40 % bewertet.
Den Zuschlag erhält der Bewerber mit den insgesamt höchsten Prozentpunkten.
Referenz 1: Ausführung von Bleiarbeiten: Walzblei
Maximalpunktzahl 5 Punkte, Faktor 6, maximal mögliche Punktzahl insgesamt 30
Referenz 2: Ausführung von Kupferarbeiten
Maximalpunktzahl 5 Punkte, Faktor 2, maximal mögliche Punktzahl insgesamt 10.
Preis
Der Angebotspreis kann mit insgesamt 60 Prozent bewertet werden.
Für die Wertung wird der Angebotspreis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis (entspricht 60 %).
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises, oder höher.
Die Punktermittlung für die wertbaren Angebote zwischen dem niedrigsten und dem 2-fachen Preis
Erfolgt über lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebotes nachweisen, dass mind. 65 % des Jahresumsatzes ausschließlich durch reine Klempnerarbeiten erwirtschaftet werden. Dieses Kriterium ist als Ausschlussgrund zu betrachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Abgabe der Angebot ist nur in digitaler Form möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind, werden nicht nachgefordert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.