Abbrucharbeiten BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/145
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern.
Leistung: Abbrucharbeiten (BA 2).
Gymnasiumstraße 4
96106 Ebern
Abbruch
— Probesanierung Dachaufbau, asbesthaltige Abdichtung ca. 3 Stk
— Abbruch Flachdachaufbau mit PS-Dämmung ca. 1.400 m2
— Abbruch Flachdachaufbau mit KMF-Dämmung ca. 1.400 m2
— Entfernen asbesthaltige Anhaftungen Flachdach ca. 2.800 m2
— Abbruch Bodenaufbau Gussasphalt (PAK n.b.) ca. 1.200 m2
— Abbruch Bodenaufbau Zementestrich (RW2) ca. 2.100 m2
— Abbruch Abhangdecke Holzlamellen mit KMF-Auflage ca. 3.800 m2
— Abbruch Leichtbauwände GK mit KMF-Füllung ca. 1.400 m2
— Abbruch Systembautrennwände GK mit KMF-Füllung/PCB-haltigem Belag ca. 1.300 m2
— Ausbau Rohrflansche mit asbesthaltigen Dichtungen ca. 220 Stk
— Demontage Mineralwollisolierungen Rohrleitungen ca. 1.000 m
— Ausbau PCB-haltige Fugendichtungsmassen ca. 1.100 m
— Nachbearbeitung Fugenflanken PCB ca. 1.100 m
— Abstrahlen PCB-haltige Farbanstriche ca. 3.200 m2
— Gebäudeabbruch 1 Stk
— Zulage kleinräumiger Abbruch ca. 1.400 m2
— Abbruch Fundamente bis 4,5 m uGOK ca. 220 m3
— Abbruch Fundamente bis 1,5 m uGOK ca. 480 m3
Entsorgung
— Altholz behandelt ca. 85 t
— AIV-Holz ca. 80 t
— Bitumengemische ca. 55 t
— Anderes Dämmmaterial (KMF) ca. 40 t
— Asbesthaltige Baustoffe ca. 5 t
— Asbesthaltige Bitumenprodukte ca. 35 t
— Baustoffe auf Gipsbasis ca. 170 t
— GK-Platten mit PCB-haltigem Belag ca. 60 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.