Estricharbeiten Gussasphalt BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.5/167
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten Gussasphalt BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Estricharbeiten Gussasphalt – BA 3.
Hofheimer Straße 14-16
97437 Haßfurt
— Gussasphaltestrich 2-lagig, IC 10, Dicke bis 35 + 35 mm, auf Trennschicht: ca. 465 m2,
— Ausgleichschicht Gussasphalt IC10, mittlere Dicken von 15 bis 25 mm: ca. 465 m2,
— Gussasphaltestrich IC10, Dicke 35 mm, auf Abdeckung: ca. 2 350 m2,
— Holzfaser-Dämmstoffplatten, WF, in Dicken von 8 bis 20 mm: ca. 4 690 m2,
— Ausgleichschüttung Perlit, in mittleren Dicken von 10 bis 20 mm: ca. 52 m3.
— Hauptleistung alle Flächen 30.6.2021-27.8.2021, geschossweise,
— Restleistungen bis 30.9.2021,
— Fertigstellung abnahmereif 30.9.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten Gussasphalt BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberwiera
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.