Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.5/168
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten BA 3.
Hofheimer Straße 14-16
97437 Haßfurt
— Wandflächen gefliest: 510 m2,
— Bodenflächen gefliest: 250 m2,
— Bodenflächen mit neuem Betonwerkstein: 210 m2,
— Bodenflächen Betonwerkstein aufbereiten: 170 m2,
— Gesamtmenge Elastische Verfugungen: 930 m.
Bemusterung zur Freigabe bis: 4 Wochen nach Auftragserteilung
Hauptleistung Verlegung BWST: 1.6.2021 – 29.6.2021
Hauptleistung Fliesenarbeiten: 12.7.2021 – 6.8.2021
Aufbereitung BWST Bestand und Restarbeiten: 14.2.2022-25.2.2022
Gesamtfertigstellung abnahmereif: 25.2.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.