StrBau RadGehweg IngBW3 Referenznummer der Bekanntmachung: 21KaM04St3308LV145
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstein am Main
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlstein.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
StrBau RadGehweg IngBW3
Beschreibung der Beschaffung:
— ca. 13 700 m² Asphaltaufbruch;
— ca. 14 000 m³ Oberbodenarbeiten;
— ca. 6 600 Stk Rodung von Wurzelstöcken;
— ca. 92 000 m³ Bodenbewegungen;
— ca. 1 980 m Geokunststoffummantelte Rüttelstopfsäulen;
— ca. 1 Stk. Pumpstation als Fertigteil;
— ca. 2 140 m Amphibienschutzeinrichtungen;
— ca. 22 400 m³ Frostschutzschichten;
— ca. 42 900 m² Asphaltarbeiten;
— ca. 3 500 m² Böschungsbegrünung;
— 1 Stk. Straßenüberführung über Geh- und Radwege (Brückenfläche ca. 53 m²);
— ca. 20 m² Fertigteil-Stützwände (sichtbare Wandfläche).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auzug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate.
Der Auszug ist in deutscher Sprache amtlich beglaubigt vorzulegen.
Nachweis der einschlägigen Präqualifikation.
Wenn keine Präqualifikation besteht, ist das Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt einzureichen mit folgenden Angaben:
Erklärung zu Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärungen auf Anforderung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Erklärung, dass
— keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
— das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
— bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6e EU Abs. 1 - 4 VOB/A Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für das die Integrität wieder hergestellt wurde.
Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Eignungsnachweis einreichen.
Nachweis der einschlägigen Präqualifikation.
Wenn keine Präqualifikation besteht, ist das Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt einzureichen mit folgenden Angaben (soweit passend):
Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
Angaben zu Insolvenzverfahren (bei rechtskräftigem Insolvenzplan ist dieser auf Verlangen vorzulegen).
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Anforderung vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Anforderung vorzulegen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Eignungsnachweis einreichen.
Nachweis der einschlägigen Präqualifikation.
Wenn keine Präqualifikation besteht, ist das Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt einzureichen mit folgenden Angaben (soweit passend):
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Vergleichbar sind folgende Leistungen: Straßenbaumaßnahmen mit Straßenüberführung und Tiefbauleistungen für LSA-Anlagen.
Falls Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit Angaben gemäß Formblatt 124 vorzulegen (Ansprechpartner; Einzelheiten zur ausgeführten Leitung inkl. Auftragssumme und Ausführungszeitraum, Besonderheiten usw., Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung).
Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Eignungsnachweis einreichen.
Falls Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung vorzulegen (auch wenn Präqualifikation besteht):
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ oder gleichwertiger Nachweis.
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV M 13 oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 Fassung 2017 oder gleichwertiger Nachweis.
Es sind grundsätzlich Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) einzusetzen, die die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichten Anforderungen der „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, (https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Qualitaetsbewertung/Freigabe/pdf/V4-technische-Kriterien-f%C3%BCr-den-Einsatz.pdf?__blob=publicationFile&v=9) für den jeweiligen Einsatzbereich erfüllen. Die entsprechenden Erklärungen / Nachweise sind gemäß Formblatt 2292.StB einzureichen.