RV Software mobile Lager- und Anlagenverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0806 34
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Software mobile Lager- und Anlagenverwaltung
Gegenstand der Ausschreibung die Beschaffung und Implementierung eines Systems für die Lagerverwaltung, Lagerinventur und Anlageninventur. Es geht um die Implementierung und den Roll Out der Software. Mehr Infos siehe Vergabeunterlagen.
1.Kurzbeschreibung des Vergabegegenstands
Aktuell werden für die Lagerverwaltung mit Lagerinventur und für die Anlageninventur verschiedene, voneinander unabhängige Systeme eingesetzt, die im Folgenden beschrieben werden.
Die Anlageninventur wird entsprechend der Vorschriften des HGB einmal in drei Jahren durchgeführt. Die Lagerinventur ist einmal pro Jahr durchzuführen. Dies kann entweder als Stichtagsinventur oder als permanente Inventur erfolgen.
1.1 Lagerverwaltung und Lagerinventur
Die aktuell eingesetzte Logistiklösung zur mobilen Datenerfassung wird derzeit von 8 Instituten eingesetzt. Diese Lösung ist veraltet und nicht mehr wartbar. Ersatzteile bzw. -geräte können nicht mehr beschafft wer-den. Eine effiziente Nutzung zur Lagerverwaltung ist aufgrund nicht behebbarer technischer Probleme bei mehreren Instituten nicht möglich. Es existieren derzeit auch keine Wartungs- und Supportverträge für die Software und Hardware.
1.2 Anlageninventur
Die aktuell für die Anlageninventur genutzte Lösung umfasst lediglich Funktionalitäten zur Datenerfassung und -übertragung zum Backend (SAP). Es gibt nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Inventurplanung und Aufbereitung der erfassten Daten.
Die Nachbereitung der erfassten Daten ist aufwendig und erfolgt außerhalb der Software für die Anlagenin-ventur. Die Datenübertragung zum SAP System erfolgt über Textdateien und einem Austauschlaufwerk. Die Revisionssicherheit kann hierbei nur über organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.
Wichtige Informationen zu den Anlagen stehen den Mitarbeitern bei Durchführung der Inventur nicht oder bestenfalls auf Papier zur Verfügung.
Die derzeit eingesetzten Scanner sind veraltet und nicht mehr wartbar. Es existieren derzeit auch keine War-tungs- und Supportverträge für die Software und Hardware
1.3. Ziel des Vergabeverfahrens
Die MPG strebt die Beschaffung und Implementierung eines Systems für die Lagerverwaltung, Lagerinventur und Anlageninventur an. Dieses System besteht aus Hardwarekomponenten (Mobile Datenerfassungsgeräte MDE, vulgo "Scanner", Drucker für den Druck von Labeln, ggf. Servern und andere Infrastrukturkomponen-ten) und Software sowohl für Server, Clients und mobile Endgeräte.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Implementierung und der Roll Out der Software sowohl auf Servern, Clients als auch mobilen Endgeräten. Wir weisen darauf hin, dass die Beschaffung der notwendigen Hardwarekomponenten nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist. Optional wird in Kap. 5.2.3.4 ein Hosting von Server-Komponenten angefragt.
Die MPG setzt für die Verwaltung der Lagerbestände und Anlagen SAP ein. Die zu implementierende Lösung muss deshalb mit SAP harmonieren und Daten revisionssicher austauschen können.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer ("AN") zu fin-den, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV" oder "Vertrag") dem Auftraggeber eine Software-Lösung sowohl für die Lagerverwaltung mit -inventur als auch für die Anlageninventur implementiert und ein-führt, sowie während der Einzel-Vertragslaufzeit jeweils Wartung und Support bietet.
Der Leistungsumfang setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Softwarekauf (Einzelabrufe von Lizenzen Lagerverwaltung und -inventur und/oder Lizenzen Anla-geninventur)
2. Initiale Implementierung der mit dem initialen Einzelabruf erworbenen Software in die Systemland-schaft der MPG inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Aufstellung, Installation, Customizing, In-tegration, Administratorenschulung und Dokumentation (Umsetzungsprojekt mit Projektteam) (initiales Gesamtsystem)
3. Roll Out der Software auf die Institute inkl. Nutzerschulung, Installation und Implementierung (jeweils ein Gesamtsystem je Lizenznehmer)
4. Pflege und Betrieb der Software inklusive Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen, der Überlassung neuer Programmstände und MDM (Systemserviceleistungen je Gesamtsystem)
5. Leistungen nach Abnahme: (Weiter-)Entwicklungsleistungen und Anpassungen
6. Optionale Leistung: Bereitstellung und Hosting eines den vereinbarten Sizing-Anforderungen entspre-chenden Servers zum Zweck des Betriebs der Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwin-gend von jedem Unternehmen einzureichen
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Der Auftrag-geber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbie-ters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfor-dern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
2. Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Te-lefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unter-nehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unter-nehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben: die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zerti-fizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unterneh-mens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
3. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsaus-übung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforder-ten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich ad-dierten Werte.
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche-rung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versiche-rung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen;
Oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversich-rung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
Jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 - 2019) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforder-ten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich ad-dierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-06-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-06-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in an-gemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) in den letzten drei Geschäftsjahren (2017 - 2019) vorlegen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte)
• Führungskräfte
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
3. Unternehmensreferenzen (EK-08-A - EK-11-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
• Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei de-ren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Projektleitung Softwareimplementierung" (EK-08-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Software Lagerverwaltung mit Lagerinventur" (EK-09-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Software Anlageninventur"(EK-10-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Rollout Software inkl. Anwenderschulung" (EK-11-A).
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbachter Leistungen zu benen-nen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Leistungsbereich damit abgedeckt wer-den soll.
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeach-tung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
4. Verfügbarkeit der Software (EK-12-A)
Als Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung des Bieters hat dieser zu erklären, dass der Bieter selbst Hersteller der entsprechenden Softwarelösung ist oder dass der Bieter vom Hersteller zum Vertrieb der hier gesuchten Softwarelösung autorisiert ist (in letzterem Fall ist auch eine entsprechende Bestätigung des Herstellers als Nachweis einzureichen). Die Erklärung ist unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Ver-fügbarkeit der Software" einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
Den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).