Wärmelieferung einschließlich Bau Heizanlage Holzhackschnitzel Altenheim Palling
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21M Traunstein
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreisaltenheime-traunstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmelieferung einschließlich Bau Heizanlage Holzhackschnitzel Altenheim Palling
Gegenstand der Beschaffung war die Lieferung von Wärme für das Gebäude „Altenheim Palling“ auf dem Grundstück 582/5 einschließlich Bau der Hackschnitzel-Heizanlage und der Leitungen zum Anschluss der Anlage, sowie einschließlich Bau des die Anlage beherbergenden Nebengebäudes (EG und UG), und aller hierfür erforderlichen Planungsleistungen.
Palling, Landkreis Traunstein
Gegenstand der Leistung war die Lieferung von Wärme für das Gebäude „Altenheim Palling“ auf dem Grundstück 582/5 einschließlich Bau der Hackschnitzel-Heizanlage und der Leitungen zum Anschluss der Anlage, sowie einschließlich Bau des die Anlage beherbergenden Nebengebäudes (EG und UG), und aller hierfür erforderlichen Planungsleistungen.
Die Laufzeit des Wärmeliefervertrags sollte 15 Jahre ab Versorgungsbeginn (voraussichtlich Mai 2022) betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmelieferung einschließlich Bau Heizanlage Holzhackschnitzel Altenheim Palling
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Versöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhlab von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: xx
Land: Deutschland