Kühbach: Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86556
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-kuehbach.de
Nationale Identifikationsnummer: Verwaltungsgemeinschaft Kühbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86556
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-kuehbach.de/
Nationale Identifikationsnummer: Verwaltungsgemeinschaft Kühbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiltberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schiltberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kühbach: Schülerbeförderung
Der Schulverband Kühbach, bestehend aus dem Markt Kühbach und der Gemeinde Schiltberg und die Gemeinde Schiltberg beschaffen für Schüler und Schülerinnen die Befördrungsleistungen ab dem Schuljahr 2021/2022 im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur Grund- und Mittelschule Kühbach sowie zur Grundschule Schiltberg in 5 Losen für 4 Jahre.
Los 1 mit 7 Teilen
Kühbach
Los 1 bestehend aus
Morgenlinien aus Linie 1, Teile 1 und 2
Sowie optional
Kleine Option: Mittagslinien aus Linie 1 Teile 3 mit 7
Oder
Große Option:
— Mittagslinien aus Linie 1, Teil 3 und Mittagslinie Linie 2, Teil 1 (Abfahrt um 11.30 Uhr),
— Mittagslinie aus Linie 1, Teil 4 und Mittagslinie Linie 2, Teil 2 (Abfahrt um 12.15 Uhr),
— Mittagslinie aus Linie 1, Teil 6 und Mittagslinie Linie 2, Teil 4 (Abfahrt um 15.00 Uhr),
— Mittagslinien aus Linie 1, Teile 5 und 7.
Linie 1
— Morgenlinie, Linie 1, Teil 1, jeden Schultag,
— Morgenlinie, Linie 1, Teil 2, im direkten Anschluss an Teil 1, jeden Schultag.
Die Fahrtstrecken betragen derzeit 7,8 km bei Teil 1 und 14,8 km bei Teil 2 (Summe 22,6 km).
Dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption
Los 2 mit 5 Teilen
Los 2 bestehend aus
— Kleine Option:
—— Mittagslinien aus Linie 2 Teile 1 mit 5.
— Große Option:
—— Mittagslinie aus Linie 1, Teil 3 und Mittagslinie Linie 2, Teil 1 (Abfahrt um 11.30 Uhr),
—— Mittagslinie aus Linie 1, Teil 4 und Mittagslinie Linie 2, Teil 2 (Abfahrt um 12.15 Uhr),
—— Mittagslinie aus Linie 1, Teil 6 und Mittagslinie Linie 2, Teil 4 (Abfahrt um 15.00 Uhr),
—— Mittagslinien aus Linie 2, Teile 3 und 5.
Los 2 – Kleine Option
Mittagslinie Linie 2, Teil 1
Abfahrt jeweils um 11.30 Uhr, an der Schule Kühbach, 2-mal schulwöchentlich, mit maximal 19 Kindern.
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 1.
Mittagslinie Linie 2, Teil 2
Abfahrt jeweils um 12.15 Uhr, an der Schule Kühbach, jeden Schultag, mit maximal 19 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 2.
Mittagslinie Linie 2, Teil 3
Abfahrt um 13.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 5-mal schulwöchentlich, mit maximal 19 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 3.
Mittagslinie Linie 2, Teil 4
Abfahrt um 15.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 3-mal schulwöchentlich, zu dieser Zeit mit maximal 8 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 4.
Mittagslinie Linie 2, Teil 5
Abfahrt um 16.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 4-mal schulwöchentlich, zu dieser Zeit mit maximal 8 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 5.
Los 2 – Große Option
Mittagslinie, Linie 1, Teil 3,
Abfahrt um 11.30 Uhr an der Schule Kühbach, 2-mal schulwöchentlich, mit maximal 50 Kindern
Mittagslinie Linie 2, Teil 1
Abfahrt jeweils um 11.30 Uhr, an der Schule Kühbach, 2-mal pro Schulwoche, mit maximal 19 Kindern.
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 15,8 km bei Linie 1, Teil 3.
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Linie 2, Teil 1.
Mittagslinie, Linie 1, Teil 4,
Abfahrt um 12.15 Uhr an der Schule Kühbach, jeden Tag, mit maximal 50 Kindern
Mittagslinie Linie 2, Teil 2
Abfahrt jeweils um 12.15 Uhr, an der Schule Kühbach, jeden Schultag, mit maximal 19 Kindern
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 15,8 km bei Linie 1, Teil 4.
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Linie 2, Teil 2.
Mittagslinie, Linie 1, Teil 6,
Abfahrt um 15.00 Uhr an der Schule Kühbach, 3-mal schulwöchentlich, mit maximal 17 Kindern
Mittagslinie Linie 2, Teil 4
Abfahrt um 15.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 3-mal pro Schulwoche, zu dieser Zeit mit maximal 8 Kindern
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 15,8 km bei Linie 1, Teil 6.
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Linie 2, Teil 4.
Für die „kombinierten Linien“ aus Linie 1, Teil 3 und Linie 2, Teil 1, sowie Linie 1, Teil 4 und Linie 2, Teil 2 ist ein Bus mit mindestens 60 Sitzplätzen (ohne Fahrer) anzubieten.
Für die „kombinierte Linie“ aus Linie 1, Teil 6 und Linie 2, Teil 4 ist ein Bus mit mindestens 50 Sitzplätzen (ohne Fahrer) anzubieten.
Mittagslinie Linie 2, Teil 3
Abfahrt um 13.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 5-mal schulwöchentlich, mit maximal 19 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 3.
Mittagslinie Linie 2, Teil 5
Abfahrt um 16.00 Uhr, an der Schule Kühbach, 4-mal schulwöchentlich, zu dieser Zeit mit maximal 8 Kindern
Die einzelne Fahrtstrecke beträgt derzeit 10,8 km bei Teil 5.
Dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption
Los 3 mit 3 Teilen
Los 3 bestehend aus
— Morgenlinie aus Linie 3, Teil 1,
— Mittagslinien aus Linie 3 Teile 2 und 3.
Die Rückfahrten erfolgen für die Grundschüler der Grundschule Schiltberg mit dem von der Gemeinde Schiltberg zur Verfügung gestellten Bus um 11.15 Uhr und um 12.05 Uhr.
Morgenlinie, Linie 3, Teil 1, jeden Schultag
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 26,6 km bei Teil 1.
Mittagslinie, Linie 3, Teil 2
Abfahrt an der Schule Schiltberg um 12.50 Uhr, jeden Schultag an der Schule Schiltberg
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 35,5 km bei Teil 2.
Mittagslinie, Linie 3, Teil 3
Abfahrt 4-mal schulwöchentlich um 15.00 Uhr, Schule Kühbach mit max. 19 Kindern
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 28,9 km bei Teil 3.
Für die Linie 3, Teile 1 und 2, ist ein Bus mit mindestens 50 Sitzplätzen (ohne Fahrer) anzubieten.
Für die Linie 3, Teil 3, ist ein Bus für mindestens 19 Sitzplätzen (ohne Fahrer) anzubieten.
Dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption
Los 4 mit 1 Teil
Los 4 Morgenlinie, jeden Schultag
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit 18,2 km bei Los 4.
Die Rückfahrten erfolgen für die Grundschüler der Grundschule Schiltberg aus dem Ortsteil Rapperzell mit dem von der Gemeinde Schiltberg zur Verfügung gestellten Bus um 11.05 Uhr und um 12.15 Uhr.
Für die Linie 4 ist ein Fahrzeug mit mindestens 19 Sitzplätzen (ohne Fahrer) anzubieten.
Dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption
Los 5 mit 2 Teilen
Mittagslinie Los 5, Teil 1
Abfahrt jeweils um 11.20 Uhr an der Schule Schiltberg (2 mal/Woche)
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit zirka 27,7 km.
Mittagslinie Los 5, Teil 2
Abfahrt jeweils um 12.10 Uhr an der Schule Schiltberg (5 mal/Woche)
Die Fahrtstrecke beträgt derzeit zirka 27,7 km.
Dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie und Handelskammer bzw. Handwerkskammer,
— Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
— Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter, präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt.
Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Busse) für das Schuljahr 2020/2021. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen Und Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ Oder „Nein“)
Bestätigen Sie,
— dass nur Fahrzeuge mit gültiger HU gem. BOKraft zum Einsatz kommen,
— dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen verfügen,
— dass Sie die geforderte Bereitstellungszeit für einen Reservebus (30 min) einhalten zu können.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung
— eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen, auch mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder körperlichen und geistigen Handicaps hat,
— rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
— sowie auch sonst geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu).
Ist und insbesondere verfügt über:
— die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten,
— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO),
— gültiger Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV),
— Orts- und Streckenkunde,
— ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben.
—— nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte) (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie weiter, dass Sie über eine ausreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen
(insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit Aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio.
Euro pro Schadenereignis verfügt und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit Aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Der Auftraggeber behält sich vor, die einschlägigen Nachweise binnen angemessener Frist – während und nach dem Vergabeverfahren – einzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vom Auftraggeber/Bieter nach der Angebotseröffnung nachzufordern bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland