Sicherheitsdienst an der Landesfinanzschule Bayern in Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SHA000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst an der Landesfinanzschule Bayern in Ansbach
Der Auftrag umfasst die Ausübung des Sicherheitsdienstes am Stammsitz der Landesfinanzschule Bayern in Ansbach in Form von Objektschutz und zur Ausübung des Jedermanns- und des Hausrechts zur Durchsetzung der Hausordnung sowie Pfortendienst.
Der Auftrag umfasst die Ausübung des Sicherheitsdienstes am Stammsitz der Landesfinanzschule Bayern in Ansbach in Form von Objektschutz und zur Ausübung des Jedermanns- und des Hausrechts zur Durchsetzung der Hausordnung sowie Pfortendienst.
Der Vertrag tritt am 1.9.2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.8.2024.
Er verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens am 31.8.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre in der eVergabe
— Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Erlaubnis nach § 34a GewO,
— Geben Sie bitte eine vergleichbare Referenz für Leistungen im Bereich von Sicherheitsdiensten an Schulen, Hochschulen, Internaten, Tagungshotels und vergleichbaren Einrichtungen an, die Ihr Unternehmen in den letzten höchstens 4 Jahren erbracht hat,
— Geben Sie bitte 2 weitere vergleichbare Referenzen für Leistungen im Bereich Bewachung an, die Ihr Unternehmen in den letzten höchstens 4 Jahren erbracht hat.
Fehlende, unvollständige Angaben und nicht vergleichbare Referenzen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter,
— Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pauschal.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
a. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht,
b. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN,
c. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten,
d. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
e. [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.
— Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.