Wartung & Instandhaltung eines agrarmeteorologischen Messnetzes in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2020H3000013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung & Instandhaltung eines agrarmeteorologischen Messnetzes in Bayern
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) betreibt im Rahmen des umweltgerechten Pflanzenbaus ein Netz von automatischen agrarmeteorologischen Messstationen. Aufgabe des Messnetzes ist hierbei die bayernweite Erfassung pflanzenbaulich relevanter Witterungsdaten in größtmöglicher Aktualität. Die Messstationen befinden sich über ganz Bayern verteilt, in der Regel auf hofnahen Flächen landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Betriebe – im folgenden Stationsbetreiber genannt – erbringen wesentliche Grundleistungen zum Betrieb der Messstationen. Dazu gehören die Pflege der abgegrenzten Stationsfläche und die regelmäßige Reinigung. Im Gegenzug können die Betriebe die Daten der Station mit einer speziellen Software auf dem betriebseigenen – nicht zur Station gehörenden – PC nutzen. Die weitere fachliche Aufbereitung der Witterungsdaten für ein modernes Beratungssystem und die Entwicklung DV−gestützter Entscheidungshilfen, insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes, erfolgt am Institut für Pflanzenschutz an der LfL.
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 133 agrarmeteorologischen Messstationen in Bayern sowie die Durchführung von Reparatur− und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 80 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen.
Ober-, Mittel- und Unterfranken
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 46
Agrarmeteorologischen Messstationen in Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Oberpfalz & Niederbayern
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 39
Agrarmeteorologischen Messstationen in der Oberpfalz und Niederbayern sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich
Bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Oberbayern & Schwaben
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 48
Agrarmeteorologischen Messstationen in Oberbayern und Schwaben sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich
Bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen,
— Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wartung& Instandhaltung elektrischer Anlagen), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 3 geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Wartung&Instandhaltung elektrischer Anlagen) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen
— Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen, die Ihr Unternehmen zur Qualitätssicherung betreibt (z. B. Zertifizierung gem. DIN XXXXX,
— Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.4.2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.