Entsorgung von Restabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 537110_8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Restabfall
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von 6 200 – 7 200 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01). Die Leistung wird im vorliegenden Verfahren in einem Los ausgeschrieben. Die zu erbringende Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme der Abfälle an der Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept,
— Lückenloser Nachweis der vertragsgemäßen Entsorgung der Abfälle.
Die genutzte Entsorgungs- bzw. Erstbehandlungsanlage muss in Bayern liegen bzw. die Nutzung von Anlagen außerhalb Bayerns für Abfälle zur Beseitigung muss insbesondere gemäß dem Abfallwirtschaftsplan Bayern (Abschnitt II, Punkte 4.4 und 4.5) zugelassen sein (vgl. auch Angaben im Abschnitt III.1.3)).
Vgl. Ziffer II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen: vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich max. dreimal um ein Jahr, wenn er nicht jeweils bis spätestens 18 Monate vor Ende jeder jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden."
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne Geschäftsjahr,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n sowie ggf. genutzter Vorbehandlungsanlagen für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption). Im Fall einer Vorbehandlung ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Vorbehandlungsanlage als auch für den Outputstrom der Beseitiungsabfälle (z. B. Aufbereitungsreste/Störstoffe) vorzulegen,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 5 000 Mg pro Jahr Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) in jedem der Kalenderjahre 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n sowie ggf. genutzter Vorbehandlungsanlagen für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Im Fall einer Vorbehandlung ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Vorbehandlungsanlage als auch für den Outputstrom der Beseitigungsabfälle (z. B. Aufbereitungsreste/Störstoffe) vorzulegen,
— Bei der Nutzung von Anlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweis: Der Standort der vorgesehenen Entsorgungsanlage muss sich im Gebiet des Freistaates Bayern befinden („Entsorgungsautarkie“ gemäß Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)). Mögliche Ausnahmen nach AbfPV bedürfen der Zustimmung der obersten Abfallrechtsbehörde.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
„Submissionsraum Zi.-Nr. 204 N, 2. OG Rathaus Neubau,
Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren“
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland