Durchführung von Seminaren zum Thema Erfolgreicher Vertrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-19-BY-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Seminaren zum Thema Erfolgreicher Vertrieb
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Qualifizierung der Mitarbeitenden und Führungskräfte im Vertrieb der AOK Bayern mittels zentraler oder vor Ort stattfindender modularer Seminare (in Präsenz und online), Begleitungen und digitalen Tools.
Der Auftrag wird in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Basisqualifizierung B2C;
— Los 2: Aufbau- / Spezialqualifizierung,
— Los 3: Zielgruppenspezifische Seminare.
Basisqualifizierung B2C
Das Los 1 umfasst verschiedene Seminare und/oder digitale Lerninhalte, siehe Vergabeunterlagen. Die Seminare können an den Seminarteilnehmer-Gruppen, wie auch thematisch ausgerichtet sein.
Es besteht 2-malig die Option der jährlichen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Aufbau- / Spezialqualifizierung
Das Los 2 umfasst verschiedene Seminare und/oder digitale Lerninhalte, siehe Vergabeunterlagen.
Es besteht 2-malig die Option der jährlichen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Zielgruppenspezifische Seminare
Das Los 3 umfasst verschiedene Seminare und/oder digitale Lerninhalte, siehe Vergabeunterlagen.
Es besteht 2-malig die Option der jährlichen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1) Erklärung zur Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über eine bestehende und gültige Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis durch Bescheinigung des Versicherers.
Erfüllt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die in der nachfolgend genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklärt der Bieter, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckung abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird.
Hinweis:
Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Die Auftraggeberin kann einen Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen.
Geforderte Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR (inklusive der Verletzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen).
1) Referenzen
Zu erbringen ist der Nachweis von mindestens drei Referenzen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden (2018 bis 2020) und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind:
— davon mindestens 1 Referenz aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Gesundheitsbranche und
— der Trainer war pro Referenz mindestens 10 Tage im Einsatz,
— bei mindestens 1 Referenz sind Erfahrungen mit Seminaren mit dem Teilnehmerkreis Führungskräfte vorhanden,
— In den Referenzen muss der Trainer zum Einsatz gekommen sein und hier aufgeführt werden, der mit der Durchführung der Trainings beauftragt wird.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
Referenzen sind vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen gemäß den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen in dem jeweiligen Los entsprechen und den Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters vorhanden ist.
1) Anti-Scientology-Erklärung, unterschrieben durch die zum Einsatz kommenden Trainer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDWS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".