Objektplanung – Gebäude – Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0171
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung – Gebäude – Architektenleistungen
Objektplanung für Gebäude inkl. Abbruch- und Abdichtungsplanung für die LPH 5-8 für Umbau, Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Staatsarchives in Nürnberg, bestehend aus:
A) Beständehaus: mit Entkernung, Fassadensicherung und unterirdischer Erweiterung zur Unterbringung von Kulturgut mit Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser. Wiederaufbau einer Stb.-Tragkonstruktion zur Unterbringung von Rollregalanlagen sowie eines Besucherbereiches im 1. OG,
B) Verwaltungsgebäude: Generalsanierung mit Sanierung der Deckenbalken und Einbau eines Aufzugs,
C) Unterirdische Magazinerweiterung als eingeschossiger Stb.-Neubau inkl. Verbauarbeiten und Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser. zzgl. Einarbeitung.
Gegenstand der Beauftragung sind Architektenleistungen für Gebäude inkl. Abbruch- und Abdichtungsplanung für die LPH 5-8 für die Sanierung und Erweiterung des Staatsarchivs in Nürnberg in der Archivstraße 17.
Die Planungsleistungen müssen direkt nach der Beauftragung im Juli 2021 begonnen und durch eine geeignete Personalkapazität bearbeitet werden, so dass ein Baubeginn im Sommer 2022 möglich ist.
Die Einbeziehung eines fachkundigen Abdichtungsplaners als Sonderfachmann wird vorausgesetzt Der Bauherr ist umfassend zur Wahl der geeigneten Abdichtungsvarianten zu beraten. Ein vom AG hinzugezogener Sachverständiger wird den Prozess zur Bewertung der Abdichtungsvarianten begleiten. Auch die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung ist durch den Sonderfachmann im Rahmen der Objektplanung zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Auftragsbestandteil ist ebenso die Planung des Abbruchs sowie ein fachgerechter Umgang mit der historischen Bausubstanz der Einzeldenkmäler sowie deren denkmalgerechter Sanierungsplanung. Lediglich für die Planungsleistung der historischen Fassaden und der Fenstergitter wird ein Fassadenplaner extern beigestellt.
Der selektive Rückbau von Schadstoffen ist Bestandteil der Maßnahme und als eine Vorab-Maßnahme vor Beginn der Bauausführung durch den Objektplaner zu planen, auszuschreiben und zu überwachen. Umfangreiche Schadstoffgutachten wurden erstellt. Einem Verdacht auf Quecksilberbelastung im Verwaltungsgebäude wurde bereits nachgegangen. Er wurde in den Fehlböden über EG lokalisiert. Die bereits ausgebauten Fehlbodenfüllungen aus der Decke über EG wurden beprobt und im Nachhinein als unbelastet deklariert.
Die Beachtung von Planungsgrundsätzen für Archivbauten und der Schutz von Kulturgut sind u. a. wichtige Leistungsmerkmale. Eine angemessene Gestaltung des öffentlichen Besucherbereiches im 1. OG ist Leistungsbestandteil.
Der Freistaat sieht sich den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens verpflichtet. Bisher geplant ist ein Anschluss an die Fernwärme der Stadt Nürnberg und in Teilen Lehmputzinnendämmung. Weitere Planungen zur Nachhaltigkeit sollen im Zuge der Planung und Ausführung überprüft und dargestellt werden.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Gewichtung 60 %,
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Gewichtung 40 %.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/208342
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis:
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner),
— des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i. V. m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau),
— der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/ oder dem/ den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformular einschl. erforderlicher Nachweise als Anlage und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Diese sollten hinsichtlich der an die Referenzprojekte gestellten Anforderungen aussagekräftige Plandarstellungen, Perspektiven, Fotos sowie kurze Erläuterungen beinhalten. Die Darstellung ist frei wählbar. Darüber hinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Als Referenzen sind Projekte zu benennen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt wurden.
Es sind genau 3 Referenzen zu benennen, davon:
1. Referenz: Denkmalschutz,
2. Referenz: öffentlicher Auftraggeber,
3. Referenz: erdberührtes Bauen.
Zu den Referenzen sind folgende Projektangaben zu nennen:
— Titel des Referenzprojektes mit Angabe zum Standort,
— Auftraggeber, Ansprechpartner,
— Beschreibung der erbrachten Leistung (Leistungsumfang),
— Vertragsverhältnis,
— Flächen in m2 NF,
— Gesamtkosten KG 200-600
— Beanspruchungsklasse/Nutzungsklasse (Kulturgut),
— Abdichtungsart nach DIN 18533/WU-Richtlinie,
— Erbringungszeitraum,
— Wert der erbrachten Leistung.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Es ist ein Sonderfachmann zum Thema Abdichtung zu benennen, der Teil des Projektteams ist.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Erklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Auftraggeber über die Anzahl der Architekten/Ingenieure.
Es müssen mindestens siebern Beschäftigte, davon mindestens 4 Architekten mit mindestens fünfjähriger Berurfserfahrung in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
Veweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Architekt/Ingenieur für folgende Leistungen: Architekt für Objektplanung Gebäude gem. der RL 2005/36/EG
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/208342
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]