Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Weichs Referenznummer der Bekanntmachung: 1014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weichs
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Weichs
Verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung).
Unterhalts-/Grundreinigung
85258 Weichs
Unterhalts-/Grundreinigung in 6 Objekten (ca. 950 000 m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Max. einmal um 1 Jahr
Glasreinigung
85258 Weichs
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Objekten (ca. 1 300 m2 Glasfläche jährlich).
Max. einmal um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2018-2020) jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto / Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen (Los 1), Ausführungsbeginn. Alternativ zu den Referenzen kann der Auftraggeber auch die eigenen Erfahrungen mit dem Bewerber werten – ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Bewerber muss mindestens 2 aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge benennen, die alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Dabei sind nur Referenzen zulässig, die von der gleichen Niederlassung betreut werden, die laut Teilnahmeantrag für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehen ist. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Los 1) / Glasreinigung (Los 2), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Los 1) / [Betrag gelöscht] EUR (Los 2), Jahresreinigungsfläche = 750 000 m2 (Los 1) / 1 000 m2 (Los 2), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kindertagesstätten = 700 000 m2 (Los 1), Ausführungsbeginn = mind. 1 Jahr vor der Abgabefrist für Teilnahmeanträge.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für den 9.6.2021). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist die Objektbesichtigung noch nicht erforderlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz ohne Objektbetreuung kalkuliert, der nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4D1E7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.