Rahmenvereinbarung für Leistungen als Corporate-Design-Leadagentur Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Leistungen als Corporate-Design-Leadagentur
Gesucht wird eine Corporate Design Agentur, welche den BR im Veränderungsprozess der Markenstrategie begleitet, ein Corporate Design-Konzept erarbeitet und ermöglicht folgende Leistungen abzurufen:
a. strategische Beratung und Entwicklung von crossmedialen Designkonzepten;
b. Umsetzung von Designs, Erstellung von Templates und Design-Guidelines;
c. Die Begleitung als Sparring-Partner in der Rolle der Creative Direktion und zur Qualitätssicherung.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
Rundfunkplatz 1
80335 München
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Entwicklung und Umsetzung einer Designkonzeption für die verschiedenen Medien umfasst, aufbauend auf den Ergebnissen der bereits begonnenen Markenstrategie, um einen konsistenten Auftritt über alle Kontaktpunkte hinweg zu gewährleisten.
Entscheidend ist, dass die Corporate Design Agentur die inhaltlichen, strukturellen und markenstrategischen Herausforderungen des BR versteht und kreative, nutzerzentrierte Lösungen findet.
Die Anforderungen an die Corporate Design Agentur sind in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beläuft sich hier insgesamt auf ca. [Betrag gelöscht] EUR. Die optionale Höchstmenge orientiert sich am genannten Budget und liegt maximal 15 % darüber. Als Mindestabnahmemenge können von den [Betrag gelöscht] EUR maximal 60 % angegeben werden.
Der Auftraggeber wird diese Rahmenvereinbarungen für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten schließen. Sie beginnt voraussichtlich am 1.8.2021 und endet voraussichtlich am 31.7.2023.
Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung spätestens 3 Monate vor Ablauf um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren zu verlängern.
Dieser Teilnahmewettbewerb fordert von den Bewerbern sowohl Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch Angaben zur fachlichen-technischen Leistungsfähigkeit. Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerber den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen.
Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als 3 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen Bewerbern die 3 ausgewählt, die der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten mehr als 3 Bewerber der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben, zählt die höchste erreichte Punktzahl im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit. Sollten immer noch mehr als 3 Bewerber auf dem gleichen Rang stehen, entscheidet das Los.
Die so ausgewählten 3 Bewerber werden anschließend schriftlich aufgefordert, ein Angebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der gewerblichen Erbringung der Leistung (bspw. Handelsregisterauszug oder durch Gewerbeanmeldung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr.
Siehe Teilnahmeunterlagen Kapitel 4.2.2
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Siehe Teilnahmeunterlagen Kapitel 4.2.1
Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 und 2020
Siehe Teilnahmeunterlagen Kapitel 4.2.3
— Bestätigung über die vorhandene Kompetenz zur Erbringung der in Anlage 6 aufgeführten
Leistungen sowie der hierbei erforderlichen Erfahrung, um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren.
— Eine schematische Darstellung der Aufbau-Organisation des Bewerbers (Organigramm),
— Vorlage von drei Referenzprojekten innerhalb der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020
Siehe Teilnahmeunterlagen Kapitel 4.2.4
Die Anforderungen and die Kompetenzen sind in Anlage 6 beschrieben.
Die Anforderungen an die Referenzen sind in Anlage 7 beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Während der Angebotspräsentation werden die Kompetenzen und die Arbeitsweise des Bieters durch gezielte Fragestellungen im Gespräch beleuchtet. Vom Bieter müssen dazu insgesamt sechs Fragen zu drei Themengebieten (jeweils 2 Fragen) spontan beantwortet werden.
Die drei Themengebiete werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern erst am 17.05.2021 mitgeteilt. Ebenso kann sich die Anzahl der Fragen, die während der Präsentation gestellt werden, noch ändern. Entsprechend wird dann die Bewertungsmatrix angepasst.
Für die Teilnahmeanträge und somit die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrags verzichten die Bewerber auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
Für die in der 2. Phase dieses Vergabeverfahrens (Angebotsphase) erbrachten kreativen Leistungen wird ein Pitch Honorar in Höhe von 5.000,- EUR inkl. MwSt. vergütet.
Die Zuschlagsbieter erhält kein Pitch Honorar. Dieses ist mit der Auftragsumsetzung abgegolten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.