Grundlagenstudie zur Verbunderweiterung Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-guenzburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterallgaeu.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.memmingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlagenstudie zur Verbunderweiterung Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM)
Ausschreibung der Grundlagenstudie der Landkreise Günzburg und Unterallgäu sowie der kreisfreien Stadt Memmingen zur Verbunderweiterung und Integration der Schiene in die Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM) nach den Vorgaben der „Eckpunkte zur Förderung von Verbundintegrationen im Freistaat Bayern“.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern erfüllt schon heute eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dabei soll er nach den gesetzlichen Zielsetzungen eine attraktive, möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) darstellen. Die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist Staatsaufgabe. Der allgemeine ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn etc.) liegt in der Verantwortung der Kommunen als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.
Die Staatsregierung verfolgt die Ziele der Stärkung des ÖPNV und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Bayern. Hierzu soll ganz Bayern flächendeckend mit leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden versorgt werden, die eine Nutzung des gesamten gebietsinternen ÖPNV mit einem einzigen Ticket ermöglichen und in denen die betroffenen Aufgabenträger ihre Nahverkehrsplanung aufeinander abstimmen (Verbund).
Zur Förderung von Verbunderweiterungen und -neugründungen (Verbundintegrationen) hat der Freistaat am 08.11.2019 diesbezügliche Eckpunkte eingeführt, die an erster Stelle die Bezuschussung vorbereitender Grundlagenstudien vorsehen.
Die Landkreise Günzburg und Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen begrüßen die neuen Fördermöglichkeiten. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll für ihr Gebiet (Untersuchungsgebiet) untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Integration der genannten Kommunen in einen Verbund verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Es soll die Erweiterung des Verkehrsverbundes Mittelschwaben in Betracht gezogen werden, sowie die Möglichkeit der Integration des SPNV in den Verkehrsverbund.
Es wird ein Dienstleister gesucht, der die verkehrliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der beschriebenen Verbundintegration zusammen mit den Projektbeteiligten beantwortet. Die Untersuchung muss den in den Fördereckpunkten enthaltenen Fragenkatalog abarbeiten.
Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und als geeignet eingestuft werden, werden die fünf Bewerber zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert, die nach den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erreichen. Bei mehreren Bewerbern auf dem fünften Platz entscheidet das Los.
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Leistungen im Themenfeld ÖPNV (ÖSPV, SPNV) betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; vergleichbar sind Leistungen, die die hier adressierte Aufgabenstellung der Entwicklung von Verkehrsverbünden betreffen; das meint verkehrsplanerische, technische, wirtschaftliche und organisatorische sowie rechtliche Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Verkehrserhebungen (Gewichtung: 20 %)
2. Referenzen aus der Ausführung von gutachterlichen Leistungen in den letzten 5 Jahren im ÖPNV (ÖSPV, SPNV), die mit der zu vergebenden Leistung über die Ziele, die Gründung, die Entwicklung von Verbünden und der Verkehrsleistung dort sowie in Bezug auf die Einnahmeaufteilung und die Finanzierung des Verkehrsverbundes vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers der genannten Leistungen (Gewichtung: 30 %)
3. Referenzen aus der Ausführung von Verkehrserhebungen im ÖPNV samt Auswertung der Ergebnisse und Berichterstattung in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers (Gewichtung: 30 %)
4. Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Facharbeitskräfte (Berater mit wissenschaftlicher Qualifikation unter Nennung der Qualifikation und mit Nennung der Berufserfahrung im ÖPNV), gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (jeweils als Vollzeitäquivalente) (Gewichtung 20 %)
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 5 bewertet (Schulnotenprinzip; die beste Bewertung ergibt 5 Punkte, die schlechteste Bewertung ergibt 1 Punkt). Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
• 5 Punkte werden angerechnet auf den Bewerber mit der besten Ausprägung der genannten Wertungskriterien (der höchste Umsatz im ÖPNV, der höchste Wert anrechenbarer Referenzprojekte, der höchste Wert anrechenbarer Erhebungsleistungen im ÖPNV, die höchste Anzahl von nach Qualifikation gewichteten Facharbeitskräften mit Berufserfahrung im ÖPNV).
• 1 Punkt wird angerechnet auf den Bewerber mit der niedrigsten Ausprägung der genannten Wertungskriterien (der niedrigste Umsatz im ÖPNV, der niedrigste Wert anrechenbarer Referenzprojekte, der niedrigste Wert anrechenbarer Erhebungsleistungen im ÖPNV, die niedrigste Anzahl von nach Qualifikation gewichteten Facharbeitskräften mit Berufserfahrung im ÖPNV).
• Die Ausprägung des jeweiligen Wertungskriteriums eines Bieters zwischen dem besten und dem schlechtesten Bewerber wird linear interpoliert; die Zuordnung in die Klassen von 1 Wertungspunkt bis 5 Wertungspunkte erfolgt entsprechend der linearen Verteilung bei gleicher Klassenbreite (z. B. max. Wert: 165; min. Wert: 35; Klassenbreite = (165 – 35) / 5 = 26).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Anlage 5.2)
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. Anlage 5.2)
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
— Mitglied einer Berufsgenossenschaft
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Anlage 5.3) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 5.2) abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens beifügen (Anlage 5.5). In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Bewerberbogen):
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Leistungen im Themenfeld ÖPNV (ÖSPV, SPNV) betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; vergleichbar sind Leistungen, die die hier adressierte Aufgabenstellung der Entwicklung von Verkehrsverbünden betreffen, das meint verkehrsplanerische, technische, wirtschaftliche und organisatorische sowie rechtliche Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Verkehrserhebungen
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine den Anforderungen genügende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Erforderlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens beifügen (vgl. Formblatt 5.5).
Der Bewerber hat durch Einreichung des vervollständigten Bewerberbogens (herunterzuladen unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D40188) und unter Beifügung der nachfolgenden Nachweise / Erklärungen seine Eignung nachzuweisen
Der Bewerber hat Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf das gesamte Projektmanagement und die Erstellung dieses Gutachtens in der Lage ist (vgl. Leistungsbeschreibung). Die Referenzen sind kurz zusammenfassend und deutlich zu beschreiben und insbesondere dazulegen, welche Tätigkeiten im Rahmen der Beratung erbracht wurden. Es muss außerdem der Ausführende, der Empfänger sowie der Wert und Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt aufgeführt werden (siehe Bewerberbogen).
Die Referenzprojekte müssen jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein (maßgebend für den Leistungszeitraum ist die Frist für den Teilnahmeantrag).
Der Bewerber hat jeweils mindestens ein Referenzprojekt mit folgenden Schwerpunkten anzugeben:
— Ausführung von gutachterlichen Leistungen im ÖPNV (ÖSPV, SPNV), die mit der zu vergebenden Leistung über die Ziele, die Gründung, die Entwicklung von Verbünden und der Verkehrsleistung dort sowie in Bezug auf die Einnahmeaufteilung und die Finanzierung des Verkehrsverbundes vergleichbar sind und
— Ausführung von Verkehrserhebungen im ÖPNV samt Auswertung der Ergebnisse und Berichterstattung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D40188 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Vergabestelle Formblätter vorgegeben hat, sind diese bei der Erstellung Teilnahmeantrags bzw. Angebotserstellung zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 23.04.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Absatz 2 GWB lautet:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/