Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen: Sanierung und Umstrukturierung Alpspitz-Wellenbad - Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AG 1, 2, 3, 7, 8) -HLS- für die Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 53ff. nach HOAI 2013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 89/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gw-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen: Sanierung und Umstrukturierung Alpspitz-Wellenbad - Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AG 1, 2, 3, 7, 8) -HLS- für die Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 53ff. nach HOAI 2013
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen nach HOAI zur Sanierung und Umstrukturierung des Alpspitz-Wellenbads in der Klammstraße 47 in 82467 Garmisch-Partenkirchen.
Das zuletzt 2001 nur in Teilbereichen sanierte und über 45 Jahre alte Hallenbad in Garmisch-Partenkirchen muss grundsaniert werden, wobei die Anordnung der Beckenanlagen unverändert bleibt.
Die Aufgaben umfassen die Verlagerung des Saunabereichs vom Obergeschoss in einen Erweiterungsbau im Erdgeschoss, sowie die bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gastronomieflächen. Ein neues Becken soll im Freibereich entstehen.
Der exakte Sanierungsbedarf kann erst im Zuge des Planungsauftrags ermittelt und festgelegt werden, wird jedoch unter der Prämisse der Wahrung der Wirtschaftlichkeit und im Sinne eines technischen Funktionserhalts, bzw. der Funktionsertüchtigung grundsätzlich als Sanierung des Alpspitz-Wellenbads angelegt sein. Im Vorfeld wurden bereits Untersuchungen des Gebäudebestands in Baukonstruktion und Gebäudetechnik durchgeführt, die den Mindestumfang des erforderlichen Sanierungsbedarfs definieren, um festgestellte Mängel in Brandschutz, Baukonstruktion und Technik zu beheben.
Ferner wurden Machbarkeitsstudien erstellt, welche aktuell den Mindestumfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen definieren. Die Studien sollen als erste Orientierungshilfe dienen. Durch die technischen und baulichen Maßnahmen soll der Betrieb des Hallenbads auf lange Sicht hin gesichert werden. Betriebs- und Folgekosten sollen durch die Maßnahme dauerhaft gesenkt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die TGA vollständig zu erneuern ist.
Termine:
— Planungsbeginn umgehend nach Beauftragung,
— bauliche Fertigstellung: vsl. Ende 2023,
— Inbetriebnahme: vsl. Frühjahr 2024.
Klammstraße 47, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen: Sanierung und Umstrukturierung Alpspitz-Wellenbad - Leistungen nach dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (AG 1, 2, 3, 7, 8) -HLS- für die Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 53ff. nach HOAI 2013 (bei stufenweiser Beauftragung).
Besondere oder zusätzliche Leistungen. Stufenweise Beauftragung der Leistung.
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 11.12.2020 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten Sie Fragen bzw. Anmerkungen zu den Vertragsunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfs oder zum Vergabeverfahren haben, so sind diese bis spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf die Fragen bzw. Anmerkungen werden allen Bietern spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebotsunterlagen zur Verfügung gestellt. Nach der oben genannten Frist eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nicht mehr berücksichtigt.; Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen via Link dort einzureichen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen), oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitgliedgesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1. GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.
Ort: München
Land: Deutschland