Erweiterung des Kindergartens Mitterdorf um eine Kinderkrippe – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roding.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av12db2a
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Kindergartens Mitterdorf um eine Kinderkrippe – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Stadt Roding plant die Erweiterung des Kindergartens Mitterdorf um eine Kinderkrippe.
Der Erweiterungsbau ist als Holzbau vorgesehen und soll sich organisatorisch, technisch und gestalterisch an den bisherigen Kindergarten angleichen.
Es sind folgende Flächen zu berücksichtigen:
BGF = ca. 200 m2,
NUF = ca. 155 m2.
Aktuell wird von Baukosten i.H.v. ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kgr. 300+400) sowie Gesamtkosten i.H.v. ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kgr. 200-700) ausgegangen.
Die Maßnahme muss unter laufendem Betrieb des direkt benachbarten Kindergartens abgewickelt werden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Lph. 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Lph. 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen stufenweise abgerufen.
Bgm.-Bräu-Straße 2
93426 Roding
Die Stadt Roding plant die Erweiterung des Kindergartens Mitterdorf um eine Kinderkrippe.
Zu den Liegenschaften der Stadt Roding zählen mehrere Liegenschaften der Kinderbetreuung, daraunter auch das Johanniter Kinderhaus Hl. Raphael.
2017 wurde der Vorgängerbau des Kindergartens um eine Krippe (im westlichen Grundstücksbereich) ergänzt.
In den Jahren 2019-2021 folgte der abschnittsweise Neubau des Kindergartengebäudes mit 4 Gruppen. Die Außenanlagen sollen im Jahr 2021 fertig gestellt sein.
In den vergangenen Jahren zeichnet sich im Stadtgebiet ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ab. Auch im Jahr 2020 wurde Roding erneut geburtenreichste Stadt im Landkreis Cham. Um dem Bedarf der Betreuung Unter-Drei-Jähriger gerecht zu werden soll die bestehende Einrichtung erneut erweitert werden.
Die dafür vorgesehene Fläche befindet sich im Osten des Gebäudes, zwischen Kindergarten und öffentlichem Parkplatz. Die an dieser Stelle befindliche, eingeschossige Fahrradhalle wird vor Beginn er Baumaßnahme abgebrochen. Organisatorisch, technisch sowie gestalterisch soll die künftige zweite Krippeneinheit dem bisherigen Kindergarten gleichen. Vorgesehen ist auch hier ein Holzbau mit Satteldächern, welcher über einen Zwischenbau mit den übrigen Nutzungen verbunden ist.
Voraussichtlich sind folgende Flächen zu berücksichtigen:
BGF = ca. 200 m2
NUF = ca. 155 m2
Folgende Räume sind umzusetzen:
— Gruppenraum,
— Gruppennebenraum (Intensivraum),
— Ruheraum (Schlafraum),
— Garderobenbereich,
— Sanitärraum,
— Elternwartebereich.
Die Energieversorgung erfolgt über das Bestandsgebäude.
Aktuell wird auf Basis der Kostenkennwerte der BKI von Baukosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) sowie Gesamtkosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
Der Förderantrag für die Erweiterungsmaßnahme muss bis spätestens 30.06.2021 eingereicht werden.
Nach Möglichkeit soll noch in 2021 ein Baubeginn stattfinden.
Eine Fertigstellung ist bis September 2022 geplant.
Die Maßnahme muss unter laufendem Betrieb des direkt benachbarten Kindergartens abgewickelt werden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufe (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 34 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufe bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung (Lph. 2),
— Mitwirken bei der Prüfung von Bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Lph. 7),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9),
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Lph. 9).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Kindergartens Mitterdorf um eine Kinderkrippe – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91552
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland