MPI für Mikrostrukturphysik; Erweiterungsbau: HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MIKR.A.000318.HKLS.VgV.1952
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Mikrostrukturphysik; Erweiterungsbau: HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 5 - 9 für das Bauvorhaben „Erweiterungsbau“ für das Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik in Halle für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen in Gebäuden und im Erdreich,
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen in Gebäuden und im Erdreich,
— AG 3: Lufttechnische Anlagen in Gebäuden und im Erdreich,
— AG 7: Medienversorgungsanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden und im Erdreich.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 11,04 Mio. EUR.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Die Grundleistungen der zu bearbeitenden Planungsphasen gemäß §§ 53 ff HOAI „Technische Ausrüstung“ sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik in Halle / Saale
Das Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik in Halle soll baulich erweitert werden. Das Institut befindet sich auf dem Weinbergcampus der Martin-Luther-Universität.
Es soll ein Gebäudekomplex für eine Erweiterung des bestehenden Instituts errichtet werden. In diesem Erweiterungsbau sollen im Wesentlichen die Laboratorien und Büroflächen für drei Abteilungen und eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung sowie die Institutsverwaltung, der IT-Service mit Serverraum, Lager und die Warenannahme untergebracht werden. Ferner sind die Sonderflächen, wie Reinräume der Klassen ISO 5 bis ISO 7, für 2 Abteilungen geplant. Insgesamt umfasst der Erweiterungsbau eine Nutzungsfläche (NUF1-7) von 6.000 m2 bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 12 500 m2.
Im Vorfeld der Maßnahme müssen umfangreiche Arbeiten zur Baufeldfreimachung durchgeführt werden. Dies umfasst die Rodung von Bäumen, Abbruch von Bestandsgebäuden sowie Rückbau und Umverlegung von bestehenden Leitungen im Erdreich.
Technische Anforderungen für die zu vergebenden Leistungen:
— Die Bürobereiche sind nach allgemein gültigen Standards umzusetzen,
— Das Raumprogramm enthält biologisch-medizinische, chemische und physikalische Labore, sowie Reinräume. Die genannten Labor- und Reinraumflächen sind technisch hoch installiert und schwingungsempfindlich mit Anforderungen an die EMV,
— Labore in eigenem Laborbereich,
— Reinräume in einem eigenen Gebäudeteil,
— Baufeldfreimachung einschließlich Umverlegung von weiterhin genutzten Leitungen, einschließlich Neuanbindung von Versorgungstrassen; öffentlich und nichtöffentlich,
— Provisorien für die Versorgung.
Die Technikzentralen werden im Untergeschoß untergebracht, die Lüftungszentralen stehen vorzugsweise auf dem Dach. Erschlossen wird das Bauwerk über zentral angeordnete Schächte.
Sanitär
Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt im Trennsystem. Sowohl Regenwasser als auch Schmutzwasser sind auf die Bestandsleitungen auf dem institutseigenen Gelände aufzubinden. Die Trinkwasserversorgung wird über eine Anbindung an eine sich auf dem Gelände befindlichen Leitung sicherzustellen. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: Trinkwasser kalt, Laborwasser (über Netztrennung), VE-Wasser und Reinstwasser.
Heizung
Da eines der Bestandsgebäude abgebrochen wird, muss die Heizungsversorgung vor dem Abbruch angepasst werden. Die Bestands-Heiztrasse im Erdreich ist umzuverlegen und Zentralenbereiche im Bestand sind umzubauen. Die Heizung versorgt im Gebäude vor allem:
— Statische Heizung mit Heizkörpern,
— Heizregister für Lüftungsgeräte und Umluftheizgeräte.
RLT-Anlagen
Die Bereiche Labor, Bürotrakt und Reinraum sind jeweils mit getrennten Lüftungsanlagen zu versorgen. Für die Labore sind verschiedene Anforderungen an Temperatur- und Feuchtekonstanz zu verwirklichen. Schrank-, Punkt- und Schnüffelabsaugungen, sind je nach Nutzeranforderungen notwendig.
Kälteanlagen
Eine Kältezentrale wird im UG realisiert. Die Kälteerzeuger sind mit Kältemittel mit sehr geringem GWP-Wert zu betreiben und werden über hydraulische Weichen an das Netz angebunden, welches Lüftungsgeräte, Umluft- und Aufsatzkühler, Serverbereiche und Prozesswasserkühlung versorgt. Die Möglichkeit der freien Kühlung ist in der Planung berücksichtigt.
Die Rückkühlung erfolgt über Trockenkühler.
Medienversorgung
Es wird eine Vielzahl von Gasen benötigt, mehrere davon sind als gesundheitsgefährdend, brennbar oder korrosiv einzustufen. Druckluft wird in einer Druckluftzentrale für das gesamte Gebäude erzeugt. Für Vakuum ist ebenfalls eine zentrale Erzeugung vorgesehen.
Die Stickstoffversorgung erfolgt aus dem zentralen, neu anzuordnenden Stickstofftank mit entsprechenden Zuleitungen von außerhalb des Gebäudes. Sondergase sind in Sicherheitsgasschränken anzuordnen.
Für die Einarbeitung in den bereits vorliegenden Entwurf einschl. Berechnungen wird eine Einarbeitungspauschale festgesetzt und als bes. Leistung zur Vergütung gebracht.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden mit sensiblen Raumanforderungen nachweisen können.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die HKLS-technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 5-8. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphase 9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Mikrostrukturphysik; Erweiterungsbau: HKLS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, weil sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben.
Grund: Während des laufenden Verfahrens haben sich wesentliche Änderungen in der vertraglich zu erbringenden Leistung ergeben. Diese Änderungen waren zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht erkennbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).