MPI für Biochemie und Neurobiologie, Sanierung der rest. Sickergruben am Campus: HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.BIOC.A.000333.VgV.HKLS.1945
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Biochemie und Neurobiologie, Sanierung der rest. Sickergruben am Campus: HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 4-9 für das Bauvorhaben „Sanierung der Sickergruben“ an den MPI für Biochemie und Neurobiologie in Martinsried (BIOC, PSY) für folgende Anlagengruppe (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen,
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannte Anlagengruppe liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400 + KG 500) dürfen nicht mehr als netto 1 308 265 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist nach Beendigung des VgV-Verfahrens vorgesehen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Max-Planck-Institute für Biochemie und Neurobiologie sind in einem weitläufigen Campus in Martinsried (Planegg) untergebracht, der 1973 und 1984 errichtet wurde.
Die beiden Martinsrieder Institute sind infrastrukturell miteinander verbunden. Dazu gehören die wissenschaftlichen Werkstätten, die zentralen Lager, die Bibliothek, die Ausbildung von Biologielaboranten sowie die Tierhaltung.
Die Institute sind auf einem Grundstück am Klopferspitz in Martinsried (Planegg) angesiedelt. Das Grundstück steht im Eigentum der Max-Planck-Gesellschaft. Die Liegenschaft besteht derzeit aus 18 Gebäuden, von denen die überwiegende Zahl Ende der 1960er und Anfang 1970er Jahre errichtet wurde.
Die Neurobiologie stammt hingegen aus den 1980er Jahren und das Tierhaus Ra wurde in den 2000er Jahren erbaut. Der Flächenbestand der Institute weist derzeit 38 825 m2 NF 1-6 auf, wobei rechnerisch 32 202 m2 auf das Institut für Biochemie und 6 623 m2 auf das Institut für Neurobiologie entfallen. Aufgrund der Durchmischung im Infrastrukturbereich ist eine flächenmäßige Abgrenzung nur eingeschränkt möglich.
Das anfallende Regenwasser auf dem Campus wird über Sickergruben aufgefangen und in den Boden geleitet. Die Sickergruben sind den Gebäuden zugeordnet und verteilen sich auf dem gesamten Gelände. Diese Sickergruben entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und müssen saniert werden. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassten die Sickerschächte 1 bis 10 und sind bereits abgeschlossen. Im Bauabschnitt 3 sollen jetzt alle verbliebenen Sickerschächte 10 bis 43 saniert werden. Sickerschacht 10 muss noch um eine Einrichtung zur Zurückhaltung von glykolhaltigem Wasser ergänzt werden.
Die Ertüchtigung der Schächte soll u. a. nach den folgenden Gesichtspunkten vorgenommen werden:
— Sickerschächte werden mit einer Filterschicht ausgestattet und in dem Schachttyp „B“ nach
DWA-Arbeitsblatt A 138 umgeändert. Die Schachtwand wird abgedichtet, damit die Versickerung lediglich über die Filterschicht erfolgt.
— Schächte, die nach einer Einbringung einer Filterschicht ein zu geringes Einstauvolumen hätten, werden erneuert,
— Sind Verkehrsflächen an die Anlagen angeschlossen werden die Zuläufe mit Sedimentationsanlagen ausgestattet,
— Versickerungen in der Altlastenverdachtsfläche mit auffälligem Bodenmaterial werden verlegt und erneuert, es wird versucht mit der Versickerung die verschmutzte Auffüllung zu durchdringen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Instituts. Der Einfluss auf den wissenschaftlichen Betrieb muss so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig / kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Biochemie und Neurobiologie, Sanierung der rest. Sickergruben am Campus: HKLS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben.
Auf Grund einer neuen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes wurde die ursprüngliche Einschätzung zur Sanierung der rest. Sickergruben nicht mehr bestätigt. Die Maßnahme muss daher nicht weiter erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).