Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren – „Klimaanpassung im Wohnungsbau Füssen, Ortsteil Ziegelwies“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87629
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fuessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren – „Klimaanpassung im Wohnungsbau Füssen, Ortsteil Ziegelwies“
Aufgrund des aktuell ermittelten Bedarfs (s. Anlage 14 Wohnraumbedarfsanalyse) lobt die Stadt Füssen einen „Nichtoffenen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren“ für die Schaffung und Modernisierung von bezahlbarem Wohnraum im Ortsteil Ziegelwies aus. Die seit ca. 100 Jahren bestehende Siedlung Ziegelwies soll in ihrem Bestand an zeitgemäße Wohnbedürfnisse angepasst und nachverdichtet werden. Die bestehenden sechs Baukörper sollen saniert und durch zusätzliche Baukörper ergänzt werden. Dabei ist ein Teilabriss der Bestandsbaukörper möglich. Der Anspruch ist, für die Gegenwart und auch die Zukunft eine hohe Lebensqualität im Wohnquartier sicher zu stellen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Klimaschutz und Klimaanpassung gelegt werden, einhergehend mit einer hohen Aufenthaltsqualität, vielfältiger Nutzbarkeit der Freiflächen, der Schaffung strukturreicher Lebensräume sowie einer wassersensiblen Gestaltung. In die Freiflächengestaltung soll auch der Straßenraum der Ziegelwiesstraße als Ideenteil mit einbezogen werden um dessen Aufenthaltsqualität und damit die Qualität des öffentlichen Raums zu verbessern und das durch Tagestouristen verursachte Problem des ruhenden Verkehrs während der Saison zu lösen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme im Rahmen des Modellvorhabens „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
.Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis Berufszulassung,
— Nachweis einer Referenz derselben Planungsanforderungen (HZ III § 35 HOAI, HZ III § 40 HOAI),, unabhängig von Größe und Kosten (vgl. Formblatt III-10a und Formblatt III-10b),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Erbringung LPH 8 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten darzustellen. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt,
— bei Bewerbergemeinschaft: hier ist das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9) Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ auszufüllen,
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen jeweils für den Bereich Gebäudeplanung und die Planung der Freianlagen mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 3 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar), für den Bereich der Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die
Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekten*innen, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt*in“, Stadtplaner*in oder „Landschaftsarchitekt*in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Städtebauliches Konzept,
— freiräumliche Qualitäten,
— Klimaanpassung,
— Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität,
— Funktionalität, Barrierefreiheit,
— Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Zeitschiene:
— Rückfragenfrist: 7.6.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 27.7.2021,
— Abgabe des Modells: 3.8.2021,
— Preisgericht: 16.9.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de