Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Parken am Herrenweiher", Stadt Dingolfing
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dingolfing.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Parken am Herrenweiher", Stadt Dingolfing
Die Stadt Dingolfing plant die Errichtung einer Parkierungsanlage mit 180-200 Stellplätzen im Bereich "Herrenweiher" als Tiefgarage. Darüber hinaus ist eine dem Umfeld entsprechende Nutzungsmischung mit Büro-, Verwaltungsnutzungen und Wohnungen vorgesehen. In einem Umfang von rund 2 100 m2 Geschossfläche als Realisierungsteil im nordöstlichen Wettbewerbsbereich und 2 000 m2 als Ideenteil im Südwesten mit zusätzlichen 50 Stellplätzen. Die Anlage soll als Quartiersgarage für das unmittelbare Umfeld einschließlich der Nutzungsentwicklung im Bereich der Griesgasse sowie des städtebaulichen Raumes im Bereich „Am Herrenweiher“ und für den städtebaulichen Raum der Oberen Stadt einschließlich der entstandenen Nutzungen in der Oberen Stadt dienen. Zur Herstellung einer engeren Verknüpfung der genannten Stadträume soll zusätzlich ein barrierefreier Zugang zur Oberen Stadt geschaffen werden.
Die derzeitige Nutzung der vorhandenen Bushaltestelle für zahlreiche Linien und auch als Anfangs- und Endhaltestelle soll als innerstädtischer ÖPNV-Knoten vorerst bestehen bleiben. Ziel ist es, den Bereich „Am Herrenweiher“ mit der Maßnahme als Stadtraum zu entwickeln, im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Raum der Oberen Stadt, der ein wichtiger und attraktiver Teil der historischen Innenstadt von Dingolfing ist, um sowohl den Fahrverkehr als auch den ruhenden Verkehr in diesen Bereichen besser zu ordnen und dadurch auch die Aufenthalts- und Wohnqualitäten zu verbessern.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern: 479 (Teilfläche), 479/2, 479/4, 467/6, 14, 117, und 117/1 der Gemarkung Dingolfing. Für das Wettbewerbsgebiet sind darüber hinaus auch der Straßenraum der Staatsstraße und die daran im Süden angrenzende Bebauung und Nutzung mit zu betrachten.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils weiteren notwendigen Planungsleistungen entsprechend der Leistungsbild-zuordnung §§34, 39 und 51 der HOAI 2021 übertragen.
Dabei ist eine stufenweise Beauftragung entsprechend dem Vorschlag der aktuellen HAV-KOM Vertragsformulare und entsprechend jeweilig anzuwendendem Leistungsbild nach HOAI 2021 vorgesehen. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV im Stadtrat der Stadt Dingolfing bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei der Verhandlung mit allen Preisträgern wird dabei das Wettbewerbsergebnis mit 40 % der Gesamtpunktzahl gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe:
— Liegen der Person des Teilnehmens Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend),
— Nachweis einer Referenz derselben Plananforderungen (HZ III § 35 HOAI, HZ III - IV § 40 HOAI), bis LPH 2, unabhängig von Größe und Kosten (vgl. Formblatt III-10a und Formblatt III-10b),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Erbringung LPH 2 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten darzustellen. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt,
— bei Bewerbergemeinschaft: hier ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen,
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Auschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend),
Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):
— Berufshaftpflichtversicherung: vom Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR und bei Landschaftsarchitekten eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunter-nehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— mind. 3 Mitarbeiter (inkl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar), mind. 2 Fachkräfte mit o.g. Qualifikationen für die Freianlagenplanung,
— Referenzliste (Formblatt III-10a): Referenzen mit Fertigstellung LPH 8 nach 2013. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 2 Projekte der Referenzliste sind jeweils vom Architekten und vom Landschaftsarchitekten aussagekräftig mit den im Folgenden geforderten Nachweisen auf jeweils 2 DIN A4-Seiten darzustellen:
— Neubau im städtebaulichen Kontext mit Ensembleschutz oder denkmalgeschützten Gebäuden,
— Honorarzone, mind. HZ III § 35 in einer Größenordnung von 5 Mio EUR Baukosten und § 40 HOAI mit [Betrag gelöscht] EUR Baukosten,
— Leistungsumfang, LPH 2-8,
— Fertigstellung LPH 8 nach 2013,
(Formblatt III-10b)
— Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV,
Zuschlagskriterien (erst zur Verhandlung relevant):
— Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (15 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (20 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (20 Punkte, Wichtung 2-fach),
— Honorar (5 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Wettbewerbsergebnis (40 % der Gesamtpunktzahl).
Die Zusammenarbeit von Architekt mit Landschaftsarchitekt ist zwingend erforderlich, teilnahmeberechtigt sind Arch. und Landschaftsarch. als Bewerbergemeinschaft, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich der Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Städtebau:
— Städtebauliche Einbindung,
— Gestaltung im städtebaulichen Kontext,
— Freiraumgestaltung.
Architektonische Gestaltung:
— Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,
— Konstruktion, Material,
— Fassadengestaltung.
Funktion:
— Funktionale Zuordnung und Anbindungen, insbesondere öffentliche Durchwegung,
— Multifunktionalität der Grundrisse, Wirtschaftlichkeit des Konzeptes.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto folgendermaßen aufgeteilt:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
4. Preis [Betrag gelöscht] EUR
5. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Eur belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung entsprechend dem Vorschlag der aktuellen HAV-KOM Vertragsformulare und entsprechend jeweilig anzuwendendem Leistungsbild nach HOAI 2021 vorgesehen.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV im Stadtrat der Stadt Dingolfing bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei der Verhandlung mit allen Preisträgern wird dabei das Wettbewerbsergebnis mit 40 % der Gesamtpunktzahl gewertet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3, 4 und nach Genehmigung und Förderzusage Lph 5 nach HOAI 2021 § 34 Gebäudeplanung und § 39 Freianlagen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe beim geförderten Wohnungsbau die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Zeitschiene:
— Rückfragenfrist: 7.6.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 28.7.2021,
— Abgabe des Modells: 4.8.2021,
— Preisgericht: 30.9.2021 (evtl. noch 1.10.2021).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de