Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb zur Errichtung bezahlbarer Wohnungen im Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ – Wohnquartier an der Berliner Allee in Augsb
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb zur Errichtung bezahlbarer Wohnungen im Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ – Wohnquartier an der Berliner Allee in Augsb
Die Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau GmbH) möchte auf einem ca. 5 ha großen Gelände im Osten von Augsburg ein neues Wohnquartier entwickeln. Der südlich und östlich angrenzende Lechpark mit einer Größe von ca. 10,6 ha ist ebenfalls Teil des Wettbewerbsumgriffs und soll umfänglich erhalten und aufgewertet werden.
Das Planungsgebiet befindet sich direkt am Lech im Stadtteil Herrenbach am östlichen Rand des Textilviertels, das sich seit geraumer Zeit in einem Strukturwandel befindet. Die Entfernung zur Augsburger Innenstadt beträgt in etwa 3 km. Im Westen wird das Gebiet durch die Berliner Allee
(B 2) und im Süden durch die Friedberger Straße (B 300) begrenzt. Das Gelände soll von der bestehenden Nutzung und Bebauung freigemacht und städtebaulich neu geordnet werden.
Das Projekt wurde als eines von bayernweit 10 Modellprojekten für das Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des Freistaates Bayern ausgewählt und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Ein Teilbereich wird im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus umgesetzt.
Das Planungsgebiet soll als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Aufgabe des Wettbewerbes ist es, eine angemessene Dichte und Struktur für das Planungsgebiet aufzuzeigen. Es werden ca. 400 – 600 Wohneinheiten im geförderten Miet-Wohnungsbau entstehen, die durch Kindertageseinrichtungen und ggf. weitere Gemeinschaftseinrichtungen für das Quartier ergänzt werden. Geschäfte zur Nahversorgung des Gebietes sind lediglich in sehr untergeordnetem Maße vorgesehen.
Im Wettbewerb soll ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept für die Entwicklung des Areals als Grundlage für die anschließende Masterplanung / Bauleitplanung gefunden werden. Für einen Teilbereich der zukünftigen Wohnbauflächen ist im Wettbewerb der Nachweis für einen funktionierenden und zukunftsweisenden Wohnungsbau unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzungen des Modellvorhabens „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ aufzuzeigen.
Der Wettbewerb wird als nicht offener anonymer städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt.
Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren dient der Auswahl von mind. 12 Teilnehmerteams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, ggf. in Arge mit Stadtplaner*innen am Realisierungswettbewerb. 6 weitere Teilnehmerteams sind vorab ausgewählt.
Die Ausloberin und die Stadt Augsburg beabsichtigen, die städtebaulichen Ergebnisse des Wettbewerbs in die weitere Masterplanung/Bauleitplanung für das Gebiet zu überführen. Städtebauliche und landschaftsplanerische Leistungen im Vorfeld der weiteren Bauleitplanung (z. B. städtebauliche Masterplanung) werden unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts an einen oder mehrere Preisträger vergeben. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf die Beauftragung mit städtebaulichen und/oder landschaftsplanerischen Leistungen (z. B. für den Bebauungs- und Grünordnungsplan) besteht nicht. Die Ausloberin beabsichtigt ferner, nach erfolgter Baurechtschaffung einen oder mehrere der Preisträger mit der Realisierung eines Bauabschnittes gemäß den Vorgaben des Modellvorhabens zu beauftragen.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mind. 40 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmer*innen am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt. Die Ausloberin behält sich vor, gem. §17 Abs. 11 VgV den Auftrag ohne Verhandlung auf Basis der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen, ggf. in Arge mit Stadtplaner*innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten haben, deren fachliche Anforderungen und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die notwendigen Qualifikationen im Büro nachweisen kann.
Die Wertung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
a) Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen (Städtebauliche Planung)
b) Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen (Landschaftsplanung)
Das Kriterium a) wird 2-fach gewichtet, das Kriterium b) 1-fach.
Die Erfüllung der Kriterien wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Es sollen insgesamt maximal 4 Referenzen zur Beurteilung eingereicht werden. Die eingereichten Referenzprojekte sollen in Ihrer Gesamtschau die nachzuweisenden Anforderungen an die Erfahrung veranschaulichen. Die Referenzprojekte sind im Bewerbungsbogen entsprechend zu kennzeichnen. Die nachzuweisenden Kriterien sind in der bildlichen Darstellung nachvollziehbar darzustellen. Alle dargestellten Planungen müssen nach dem 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt (z. B. Bearbeitung als Mitarbeiter/-in im Büro eines Anderen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Die Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat; für jedes Mitglied ist mindestens ein Referenzobjekt anzugeben. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber*innen gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Zu den auf Vordruck C des Bewerbungsbogens angegebenen Referenzprojekten sind bildliche Darstellungen, layoutet auf maximal 1 Seite DIN A 3, Querformat je Referenz als pdf-Datei einzureichen. Die Referenzen sollen die Entwurfsqualität und Erfahrung im Hinblick auf die Auswahlkriterien erkennbar machen. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern die Aussagekraft bezüglich der Kriterien.
Die Bewertung erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems für beide Kriterien anhand folgender nachzuweisender Anforderungen mit jeweils 0 - 2 Punkten, dabei gilt ein Kriterium als erfüllt, sobald ein Referenzprojekt den Nachweis erbringen kann, einzelne Referenzen müssen dabei nicht sämtliche Kriterien erfüllen:
Städtebauliche Planung:
A 1) Vergleichbare Komplexität der städtebaulichen Planung (mind. HZ III)
A 2) Vergleichbarer Umfang und Art der städtebaulichen Planung (mind. 1 ha Planungsgebiet mit überwiegender Wohnnutzung)
Landschaftsplanung:
B 1) Vergleichbare Komplexität der Landschaftsplanung (mind. HZ III)
B 2) Vergleichbarer Umfang der Landschaftsplanung (mind. 2 ha Planungsgebiet)
Dabei gilt jeweils:
2 Punkte: zwei Anforderungen nachgewiesen
1 Punkt: eine Anforderung nachgewiesen
0 Punkte: keine Anforderung nachgewiesen
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der genannten Gewichtung und anschließender Addition. Soweit nach den benannten Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weiser geeigneten Bewerber*innen eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker*innen in angemessener Zahl bestimmt.
Architekt*in; Landschaftsarchitekt*in Stadtplaner*in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs werden den ausgewählten Teilnehmern*innen in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen,
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe auch III.2) der Bekanntmachung),
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB (siehe Bewerbungsformular Vordruck B),
d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §4(2) RPW (siehe Bewerbungsformular),
e) Referenzangaben (siehe Bewerbungsformular) mit Erläuterung gemäß Vordruck C,
f) Bilddarstellungen zu den aufgeführten Referenzprojekten, layoutet auf insgesamt maximal 4 Seiten DIN A 3 (Querformat) als PDF-Dateien.
Darüber hinaus gehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbergemeinschaft ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschrieben Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen. Die Bewerbungsunterlagen sind digital fristgerecht am unter IV.2.2) der EU-Bekanntmachung genannten Termin unter [removed] (max. 15 MB) einzureichen.
Je Bewerbergemeinschaft ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaften zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrücker zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden [removed] (max. 15 MB) einzureichen.
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerber*innen werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (http://bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber*innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland