Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Neubau / Sanierung Freibad 'Waldbad' in Waldkraiburg“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-waldkraiburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Neubau / Sanierung Freibad 'Waldbad' in Waldkraiburg“
Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH plant den Neubau/die Generalsanierung des Waldbades in der Reichenberger Str. 60 in Waldkraiburg. Das Freibad wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und seitdem in fast unveränderter Weise betrieben. Neben technisch notwendigen Reparaturen und Anpassungen, dem Einbau eines Blockheizkraftwerkes und der Nachrüstung mit einer Edelstahlgroßrutsche sind die baulichen und technischen Anlagen im Original erhalten. Die gesamte Anlage ist technisch verbraucht und ausfallgefährdet. Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Eingangs-, Umkleide-, Kioskbereich sowie der gesamte Raumbedarf bedürfen einer Neuplanung.
Ziel ist es, die jährlichen Betriebskosten zu optimieren und einen leichteren, schnelleren Betrieb der Anlage mit geringem Personalaufwand zu erreichen.
Vom Stadtrat wurde im Jahr 2019 für die Erarbeitung eines Sanierungs-/Neubauvorschlags eine Projektgruppe eingerichtet, die ihm Mitte 2020 einen Vorschlag unterbreitet hat. Auf Basis des von der Projektgruppe vorgeschlagenen Becken- und Funktionsprogramms hat der Stadtrat am 06.10.2020 beschlossen, einen Planungswettbewerb als Realisierungswettbewerb mit anschließendem(r) Neubau/Sanierung durchzuführen. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme (Neubau/Sanierung des Freibades) ist bis Ende 2024 erforderlich. Die insgesamt bereit gestellten finanziellen Mittel belaufen sich auf 12,6 Mio. EUR (netto). Hierin enthalten sind Fördermittel des Bundes in Höhe von 1,6 Mio. EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bewerberbogen, Formblatt IV.7.1, ausreichend).
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1),
— Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Bewerberbogen, Formblatt IV.7.1, ausreichend),
— Nachweis Referenz Neubau (HZ III §34 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)),
— Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)).
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2013 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
— bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ auszufüllen.
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung: Für Architekten mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden von mind. 1,5 Mio. EUR und bei Landschaftsarchitekten eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger
— Nachweis Referenz Neubau (HZ III §34 HOAI) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
— Nachweis Referenz Bäderbau (HZ III §34 HOAI) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
— Nachweis Referenz Erfahrung mit Förderung (HZ III §34 HOAI) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
— Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
— Nachweis d. Fachkompetenz für das Leistungsbild Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Flächennutzungsplanänderung durch eine entsprechende Referenz
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mind. 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen
— Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV
— Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich, teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten als Bewerbergemeinschaft, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ oder „Landschaftsarchitekt*in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
— Städtebauliches Konzept,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Freianlagen und Erschließung,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität unter Einbeziehung von Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis [Betrag gelöscht] EUR
2.Preis [Betrag gelöscht] EUR
3.Preis [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung, § 40 Freianlagen und § 48 Verkehrsanlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Im Falle einer Beauftragung wird die Ausloberin mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung mit Grünordnungsplan abschließen.
Zeitschiene:
Rückfragenfrist: 11.6.2021
Abgabe der Planunterlagen: 27.7.2021
Preisgericht: 28./29.9.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de