Totalunternehmerleistung: Neubau 3-fach-Sporthalle Stadt Senden Referenznummer der Bekanntmachung: 821-10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senden
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89250
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistung: Neubau 3-fach-Sporthalle Stadt Senden
Der Totalunternehmer / -übernehmer entwickelt mit seinen Architekten, Ingenieuren, Konstrukteuren, Betriebstechnikern und sonstigen Beratern das Projekt „Neubau 3-fach-Sporthalle Senden“ von der Planung inkl. Genehmigungsplanung bis zur schlüsselfertigen Erstellung.
Weiterhin besteht das Ziel, die zu planenden Sporthalle städtebaulich und gestalterisch in die Umgebung einzubinden.
Der Neubau der Sporthalle fällt unter die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Berücksichtigung FAG des Freistaats Bayern. Weiter soll das ab 1.7.2021 aufgelegte KfW – Programm KfW 55 für die Sporthalle beantragt werden. Die Auflagen werden Entwurfsgrundlage, welche in der funktionalen Ausschreibung unter den dort angegebenen Links einzusehen sind. Die Nutzfläche gemäß dem Raumprogramm und Anforderungsraumbuch ist einzuhalten. Der Bebauungsplan wird zeitgleich zum Verfahren bearbeitet ggf. nach dem Entwurf der Halle angepasst.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Standort befindet sich an der Holsteiner Straße am nördlichen Rand des Schulzentrums Lange Straße auf einer Fläche 4 510 m2, die bisher landwirtschaftlich bzw. als ökologische Ausgleichsfläche genutzt wird. Die Topographie ist dem Höhenlinienplan zu entnehmen. Anlage 1.
Das Baufeld ist der Anlage 1, Lageplan zu entnehmen.
Der AG wünscht sich eine Ausrichtung des Haupteinganges in Richtung Holsteiner Straße, je nach Parkplatzausrichtung auch nach Westen. je Zugang soll ein Windfang mit einem Vordach berücksichtigt werden soll.
Vom Bieter ist eine Genehmigungsplanung inkl. aller notwendigen Bauantragsunterlagen zu erstellen und bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde einzureichen. Der AN schuldet dem AG eine genehmigungsfähige Planung. Weitere Angaben zur Planungsleistung sind den Zusätzlichen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Die Freianlagen sowie die westl. angrenzenden Parkplätze sind im Anschluss, an die Baumaßnahme entsprechend der Festlegungen unter KG 500 im Leistungsumfang des TU zu planen und zu erstellen. Weitere genutzte Flächen für die Leistungserbringung sind nach Abschluss der Baumaßnahme in den vorgefundenen Stand zurückzuführen.
Die Freianlagenplanung beschränkt sich auf den hierfür erforderlichen Umfang.
Als Grundlage für die Entwurfsplanung der Außenanlagen dient der Außenanlagenplan in Anlage 1, der die Vorüberlegungen im Vorfeld des Ausschreibungsverfahrens abbildet. Ein barrierefreier Zugang sowie eine Feuerwehrzufahrt müssen gewährleistet werden.
Das Gebäude muss in Planung und Ausführung der Bay. Bauordnung in der aktuell gültigen Fassung, der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VStättV)-in aktueller Fassung-sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Weiterhin besteht das Ziel, die zu planenden Gebäude städtebaulich und gestalterisch in die Umgebung sowie in das bestehende Gesamtkonzept des Schulzentrums einzubinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister. Bedingung für die Teilnahme ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Siehe hierzu auch das Bewerbungsformular.
Siehe Bewerbungsformular Punkt 2.0.
Siehe Bewerbungsformular Punkt 3.0 ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.