Erwin-Scheich-Straße, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 801 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwin-Scheich-Straße, Landschaftsbauarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit 51 Wohneinheiten, 1 Bewohnertreff, 1 Betreuungsbüro.
Erwin-Schleich-Straße
81739 München
— ca. 2 000 m3 Bodenauftrag und -abtrag,
— ca. 670 m2 Pflasterflächen herstellen,
— ca. 450 m2 (Rasen-)Fugenpflasterflächen herstellen,
— ca. 100 m2 Fallschutz Hackschnitzel herstellen,
— ca. 2 200 m2 Rasenflächen herstellen,
— ca. 1 100 m2 Wiesenflächen herstellen,
— ca. 70 m2 Stauden-und Gräserpflanzungen herstellen,
— ca. 570 m Hecke pflanzen,
— ca. 44 St. Bäume pflanzen,
— ca. 10 St. Unterflurbaumroste herstellen,
— ca. 80 St. Sträucher pflanzen
Kombinations-Spielgeräte herstellen,
— ca. 2 St. Sand-Kinderspielbereiche,
— ca. 2 St. Nebengebäude herstellen.
Fertigstellungspflege
Zweijährige Entwicklungspflege.
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 1.4.2021 und dem 30.4.2021 ist.
Die Leistung/en ist / sind innerhalb von 183 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FD19Z.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).