Planungsleistungen Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Schwebheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwebheim
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwebheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Schwebheim
Durch die Gemeinde Schwebheim ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Das Objekt soll unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, bautechnischen und sicherheitstechnischen Bestimmungen und Vorschriften geplant werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume HOAI §§ 33 ff, Leistungsphasen 1 — 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Schwebheim
Die Gemeinde Schwebheim beabsichtigt, ein Feuerwehrgerätehaus in Schwebheim mit folgenden Anforderungen zu errichten:
— Gerätehaus nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser" und DGUV Information 205-008,
— 4 Stellplätze, geeignet für Großfahrzeuge der Feuerwehr, davon 1 Stellplatz mit Durchfahrtsmöglichkeit (Tor vor und hinter dem Fahrzeug),
— ausreichende Lager – und Logistikflächen (Hochregal mit Stapler ein-/auslagern,
Lagerräume für Ausrüstung, Kleiderkammer, etc.),
— Umkleide für ca. 80 Einsatzkräfte, getrennt nach Geschlecht,
— Umkleide für Jugendfeuerwehr, ca. 15 Plätze,
— Schwarz / Weiß –Trennung (Handwaschbecken, Stiefelwaschanlage, Fläche zum ablegen von kontaminierten Gegenständen),
— Ausreichend Toiletten / Duschen, getrennt nach Geschlecht, Zugang aus
Umkleidebereich und Flur, für Einsatzkräfte,
— Werkstattbereiche (allgemeine Werkstatt, Atemschutz),
— Ausreichend dimensionierte Übungsfläche im Außenbereich, in der Fläche dicht, über Ölabscheider gesichert, mit Ober- und Unterflurhydrant, ggfs. Saugstelle aus Zisterne,
— groß dimensionierte Parkplätze für Einsatzkräfte, min. 21 PKW,
— bauliche Trennung anfahrende Einsatzkräfte und ausrückende Einsatzfahrzeuge,
— Schulungsraum für ca. 80 Personen,
— Büro mit 2 Arbeitsplätzen und Besprechungsbereich,
— Mannschafts- / Aufenthaltsraum inkl. Küche und Lagerraum,
— Jugendraum (Aufenthalt / Schulung / etc.),
— Raum für Kinderfeuerwehr (Gruppenstunden, Unterbringung Kleider, Ausrüstung),
— separate Toiletten für nicht Einsatzkräfte,
— Besprechungsraum für ca. 15 Personen,
— Notstromeinspeisung,
— Digitales Zugangssystem (Transponder, Fingerprint, etc.),
— Reserveräume,
— einfache Erweiterbarkeit um min. 1 Stellplatz, wenn nötig.
Den Unterlagen beigefügt sind die Ergebnisse einer vorausgegangenen Machbarkeitsstudie im Sinne einer Vorentwurfsplanung nach den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 durch das Planungsbüro Göger mit Grundrissen, Ansichten, Schnitten und Luftaufnahme.
Dabei ist zu beachten, dass die Machbarkeitsstudie noch von einem Bedarf von 4 Stellplätzen und einer zusätzlichen Waschhalle ausging und alle Planzeichnungen aus der Machbarkeitsstudie dies entsprechend abbilden. Nach inzwischen aktualisierter Informations- und Beschlusslage beinhaltet das Vorhaben nun jedoch nur noch 4 Stellplätze und keine Waschhalle mehr.
Die beigefügte Kostenschätzung bezieht sich auf den aktuell ausgeschriebenen Planungsumfang mit vier Stellplätzen und ohne Waschhalle. Dies ist in der Unterlage zur Kostenschätzung auch entsprechend nochmals ausdrücklich vermerkt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gebäude- und Innenraumplanung im Sinne von § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013, Lph 1 — 9, an einen Auftragnehmer.
Die stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Beratungsleistungen für Brandschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
Für die Lph 3 und 4 und die Beratungsleistungen wird eine Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie weiterer Beratungsleistungen, SiGeKo bzw. Besonderer Leistungen im Sinne von § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 Lp 5-9 ist optional.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
1.1) allgemeiner Jahresumsatz (der letzten 3 Geschäftsjahre) mind. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr — 10 Pkt.,
1.2) spezifischer Jahresumsatz (der letzten 3 Geschäftsjahre) mind. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr — 5 Pkt.,
1.3) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR - 5 Pkt.; und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR - 5 Pkt. gegeben ist.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
2.1) Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU — K. O.-Kriterium,
2.2) Erklärung über eine mindestens 5 jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und mindestens 2,5 jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für den Stellvertreter — K.O.-Kriterium,
2.3) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau von Feuerwehrgebäuden. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von >/= 2 Mio. EUR - netto - (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 30 Pkt.,
2.4) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau von Feuerwehrgebäuden. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von >/= 1 Mio. EUR - netto - (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 20 Pkt.,
2.5) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau von Feuerwachen oder Rettungsstationen oder Wachbereitschaften. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von >/= 0,5 Mio. EUR - netto - (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 15 Pkt.,
2.6) Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren - >/= 5 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte) - 10 Pkt. < 5 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte) - 5 Pkt..
Maximale Punktzahl: 100 Pkt..
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 3 und 4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Beratungsleistungen für Brandschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
Die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die Realisierung des Bauvorhabens stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen, SiGeKo und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer längstens für 26 Monate nach Angebotsabgabe verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister.
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, vgl. II.2.9.
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden.
— Umsätze vgl. II.2.9 möglicherweise geforderte Mindeststandards: Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
— geeignete Referenzen, vgl. II.2.9.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung,
— Angabe zur Anzahl der Beschäftigten, vgl. II.2.9.
— Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter, vgl. II.2.9.
— Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist (gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
— Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ / „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Abs. 2 LBauO M-V.
— Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. o. g. Regelung benennen.
— Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO M-V.
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.