Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Kammerspiele Ingolstadt und Theaterwerkstätten (Anlagengruppen 1-3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Kammerspiele Ingolstadt und Theaterwerkstätten (Anlagengruppen 1-3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI)
Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Kammerspiele Ingolstadt und Theaterwerkstätten (Anlagengruppen 1-3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Grundlage der Planung ist der Entwurf des ersten Preisträgers des Realisierungswettbewerbs (https://www.competitionline.com/de/beitraege/167155). Besondere Leistungen: Abwicklung nach BIM-Methodik, Erstellen techn. Teil des Raumbuchs, Aufnahme/Bestandsprüfung/Abgleich überbaute Tiefgarage.
S. o.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die Leistungen der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG beabsichtigt für das Bauprojekt eine Funk Multi-Risk-Versicherung (Kombinierte Bauleistungs- und Haftplichtversicherung) sowie ggf. eine sich daran anschließende Excedenten-Haftpflicht-Versicherung für alle am Obejkt beteiligten abzuschließen. Die Versicherungssumme in der Berufshaftpflicht-Versicherung (Basisvertrag) beträgt [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der generrelle Selbstbehalt beträgt voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR, maximal aber [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall. Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht. Die Versicherungssumme in der sich ggf. anschließenden Excedenten-Haftpflicht-Versicherung beträgt im Anschluss an die Betriebs-, Umwelt-, Bauherren- und Berufs-Haftpflichtversicherung (Basisvertrag) veraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Einzelheiten des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Überblick über den Versicherungsschutz. Der AN ist dazu verpflichtet, den Überblick über den Versicherungsschutz, das Schadenmeldeformular sowie das Merkblatt (Schadenmanagement/Verhalten im Schadenfall) an seine jeweiligen Nachunternehmer weiterzuleiten. Die Prämie das AN beträgt voraussichtlich maximal 0,8 % zuzüglich geltender Versicherungssteuer auf den Auftragswert und wird vom AG, der zugleich Versicherungsnehmer ist, an die Versicherung abgeführt. Die Prämie ist jedoch vom AN zu tragen und wird entsprechend mit dessen Abschlags- und Schlusszahlungen verrechnet.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).