Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Freudenberg): Ingenieurleistungen Sachverständiger für Geotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/631/005
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Freudenberg): Ingenieurleistungen Sachverständiger für Geotechnik
Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg wird an den Mainwehren Erlabrunn, Harrbach, Steinbach und Freudenberg in den nächsten Jahren eine umfassende Grundinstandsetzung durchführen. Für die weitere Planung und die Ausführung der Grundinstandsetzung sind ergänzende Baugrunderkundungsarbeiten inkl. Aufstellung geotechnischer Berichte, sowie gutachterliche Beratungs- und Überwachungsleistungen im Bereich Geotechnik für die Planungs- und Ausführungsphase der Grundinstandsetzung an den Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach und Freudenberg zu erbringen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Leistungen werden vergeben:
— Vorarbeiten: Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung der Baugrundverhältnisse aufgrund vorhandener Unterlagen des AG, Aufzeigen von Informationsdefiziten in Form eines Kurzberichtes, Ortsbegehung mit dem AG zur Klärung der örtlichen Verhältnisse,
— Festlegung des erforderlichen Erkundungsprogramms zur Beurteilung des Baugrunds mit Kostenberechnung,
— Erstellung der Verdingungsunterlagen der für die Baugrunderkundung erforderlichen Bohrarbeiten sowie Feldversuche (bspw. Hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans) nach VV-WSV 2102 (Teil 1 Nr. 7): Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis für die Erkundungsbohrungen einschließlich Anpassung von Lageplänen,
— Beantwortung/Klärung von Bieterfragen während der Angebotsphase der VOB-Leistung (Baugrunderkundung), Prüfung und Bewertung von eventuellen Nebenangeboten der VOB-Leistung (Baugrunderkundung),
— Gutachterliche Begleitung und Überwachung der Erkundungsbohrarbeiten,
— Überwachung und Auswertung von Feldversuchen (bspw. hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans),
— Beratung bei Rechnungs- und Nachtragsprüfung der VOB-Leistung (Baugrunderkundung),
— Bohrkernansprache, Auswahl der Boden- und Felsproben für die Laboruntersuchungen,
— Durchführung und Auswertung von Laborversuchen und Analysen,
— Erstellung des geotechnischen Berichts nach DIN EN 1997-2 und dem nationalen Anhang DIN EN 1997-2/NA, sowie DIN 4020,
— Gutachterliche Beratung des AG während der Planungsphase bei geotechnischen Fragestellungen,
— Beratung des AG während des Vergabeverfahrens der VOB-Leistung (GI-Mainwehre) bei geotechnischen Fragestellungen,
— Gutachterliche Beratung des AG während der Ausführung bei geotechnischen Fragestellungen der VOB-Leistung GI-Mainwehre,
— Besprechungen im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, bei der BAW in Karlsruhe, an den Wehranlagen oder beim AN.
Folgende Leistungen werden vergeben:
— Vorarbeiten: Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung der Baugrundverhältnisse aufgrund vorhandener Unterlagen des AG, Aufzeigen von Informationsdefiziten in Form eines Kurzberichtes, Ortsbegehung mit dem AG zur Klärung der örtlichen Verhältnisse;
— Festlegung des erforderlichen Erkundungsprogramms zur Beurteilung des Baugrunds mit Kostenberechnung;
— Erstellung der Verdingungsunterlagen der für die Baugrunderkundung erforderlichen Bohrarbeiten sowie Feldversuche (bspw. Hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans) nach VV-WSV 2102 (Teil 1 Nr. 7): Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis für die Erkundungsbohrungen einschließlich Anpassung von Lageplänen;
— Beantwortung / Klärung von Bieterfragen während der Angebotsphase der VOB-Leistung (Baugrunderkundung), Prüfung und Bewertung von eventuellen Nebenangeboten der VOB-Leistung (Baugrunderkundung);
— Gutachterliche Begleitung und Überwachung der Erkundungsbohrarbeiten;
— Überwachung und Auswertung von Feldversuchen (bspw. hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans);
— Beratung bei Rechnungs- und Nachtragsprüfung der VOB-Leistung (Baugrunderkundung);
— Bohrkernansprache, Auswahl der Boden- und Felsproben für die Laboruntersuchungen;
— Durchführung und Auswertung von Laborversuchen und Analysen;
— Erstellung des geotechnischen Berichts nach DIN EN 1997-2 und dem nationalen Anhang DIN EN 1997-2/NA, sowie DIN 4020;
— Gutachterliche Beratung des AG während der Planungsphase bei geotechnischen Fragestellungen;
— Beratung des AG während des Vergabeverfahrens der VOB-Leistung (GI-Mainwehre) bei geotechnischen Fragestellungen;
— Gutachterliche Beratung des AG während der Ausführung bei geotechnischen Fragestellungen der VOB-Leistung GI-Mainwehre;
— Besprechungen im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, bei der BAW in Karlsruhe, an den Wehranlagen oder beim AN.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind im Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
— Ausschlusskriterien gem. § 123 und 124 GWB,
— Erklärung nach § 44 (1) VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind im Formblatt 133/333b-L/F- Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
— Ausschlusskriterien gem. § 123 und 124 GWB
— Erklärung nach § 44 (1) VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Teilnahmeantrag vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
(1) zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(2) zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Teilnahmeantrag vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
(1) zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren
(2) zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu III.1.2) Nr. 1:
— Summe des Gesamtumsatzes ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
Zu III.1.2) Nr.2:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu III.1.2) Nr. 1:
— Summe des Gesamtumsatzes ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a
Zu III.1.2) Nr.2:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäde nund mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungendurch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Teilnahmeantrag vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
(1) zu §46 (3) 1 VgV: Büroreferenzen über vergleichbare Leistungen a)-c), s. II.2.9),
(2) zu §46 (3) 6 VgV: Nachweise/Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, s. II.2.9 d):
— Nachweis über Studienabschluss (Urkunde/Zeugnis), Fortbildungsnachweise, Lebenslauf/Projektliste,
— Alternativ ist ein Nachweis über die Eintragung in die Liste „Sachverständiger für Geotechnik" der Ingenieurkammer der Bundesländer (NRW, Bayern, Berlin) oder über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau, EBA Sachverständige für Geotechnik, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Geotechnik möglich.
Die o. g. Nachweise/Bescheinigungen sind dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen.
(3) Zu §46 (3) 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungendurch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Teilnahmeantrag vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F – Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
(1) zu §46 (3) 1 VgV: Büroreferenzen über vergleichbare Leistungen a) - c), s. II.2.9
(2) zu §46 (3) 6 VgV: Nachweise/Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, s. II.2.9 d):
— Nachweis über Studienabschluss (Urkunde/Zeugnis), Fortbildungsnachweise, Lebenslauf / Projektliste
— Alternativ ist ein Nachweis über die Eintragung in die Liste „Sachverständiger für Geotechnik“ der Ingenieurkammer der Bundesländer (NRW, Bayern, Berlin) oder über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau, EBA Sachverständige für Geotechnik, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Geotechnik möglich
Die o. g. Nachweise/Bescheinigungen sind dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen.
(3) Zu §46 (3) 2 VgV:Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.