Rahmenvertrag Stromlieferung – Zweckverband Fernwasser Mittelmain Referenznummer der Bekanntmachung: FWM-2021-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fwm-wue.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Stromlieferung – Zweckverband Fernwasser Mittelmain
Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien gemäß EEG 2017 an 15 Abnahmestellen für den Zweckverband Fernwasser Mittelmain zur Deckung des Pumpstromverbrauchs zur Wasserversorgung.
Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM)
In Teilen des Landkreises Main-Spessart, des Landkreises Würzburg sowie des Stadtgebietes Würzburg
Der Auftraggeber ist eine Versorgungseinrichtung für die Wasserversorgung von Teilen des Landkreises Main-Spessart, des Landkreises Würzburg sowie des Stadtgebietes Würzburg.
Als Versorgungseinrichtung ist der Auftraggeber Betreiber von 15 Wassergewinnungsanlagen, 1 Wasseraufbereitungsanlage, 8 Speicheranlagen und 6 Pumpwerken mit 123km Netzzubringerleitungen und 2 718 Dienstbarkeiten.
Bedingungen des Stromliefervertrages (Anlage 1) für die Standorte des Auftraggebers im Versorgungsgebiet.
Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) in der jeweils gültigen Fassung an 15 Abnahmestellen für den Zweckverband Fernwasser Mittelmain zur Deckung des Pumpstromverbrauchs zur Wasserversorgung.
— geschätzter Jahresbedarf: ca. 2 705 000 kWh.
Der AG beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über Stromlieferungen für mindestens 36 Monate mit der optionalen Möglichkeit zur zweimaligen einseitigen Verlängerung durch den AG um weitere 12. Maximale Vertragslaufzeit inkl. aller Optionen 60 Monate.
Der AG beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über Stromlieferungen für mindestens 36 Monate mit der optionalen Möglichkeit zur zweimaligen einseitigen Verlängerung durch den AG um weitere 12. Maximale Vertragslaufzeit inkl. aller Optionen 60 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 4 GWB (Ist Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
— aktueller Handelsregisterauszug (max. 6 Monate).
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Auszug je Unternehmen abzugeben.
Falls Sie nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet sind, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen können, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei.
— Bitte legen Sie einen aktuellen Versicherungsnachweis Ihrem Angebot bei und verweisen auf diesen im Antwortfeld. Hierbei müssen folgende Mindestdeckungssummen eingehalten werden:
a) für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
d) für Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein.
Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
— Jahresumsätze des Unternehmens im Bereich „Stromlieferung“ oder „Stromversorgung“ bezogen auf die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020.
Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR/Jahr
Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
— Bitte legen Sie einen aktuellen Versicherungsnachweis Ihrem Angebot bei und verweisen auf diesen im Antwortfeld. Hierbei müssen folgende Mindestdeckungssummen eingehalten werden:
a) für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
d) für Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein.
Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
— Jahresumsätze des Unternehmens im Bereich „Stromlieferung“ oder „Stromversorgung“ bezogen auf die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020.
Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR/Jahr
Nachweis einer Referenz mit vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Bitte erklären Sie, dass Sie in mindestens einem Referenzauftrag aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2016-2020) erbracht haben. Für die Beurteilung, ob die angegebene Referenz in den genannten Referenzzeitraum fällt, ist das Jahr des Beginns der Leistung ausschlaggebend.
Eine Leistung wird als vergleichbar und somit als Referenz anerkannt, sofern die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
1. Stromlieferungsvolumen pro Jahr (Mittelwert auf die Gesamtlaufzeit betrachtet):
— mind. 2,5 Mio. kWh pro Jahr,
2. Dauer der Leistung:
— mind. 36 Monate (falls noch laufend zu vermerken),
3. Bestätigung, dass der Referenzgeber kontaktiert werden darf.
Im Rahmen der Überprüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber vor, die genannten Referenzgeber zu kontaktieren.
Bitte bestätigen Sie daher, dass Sie gegebenenfalls auch die Einverständniserklärung Ihres Referenzgebers zur Weitergabe der Kontaktdaten besitzen.
Nachweis einer Referenz mit vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Eine Leistung wird als vergleichbar und somit als Referenz anerkannt, sofern die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
1. Stromlieferungsvolumen pro Jahr (Mittelwert auf die Gesamtlaufzeit betrachtet):
— mind. 2,5 Mio. kWh pro Jahr,
2. Dauer der Leistung:
— mind. 36 Monate (falls noch laufend zu vermerken),
3. Bestätigung, dass der Referenzgeber kontaktiert werden darf.
Siehe hierzu Stromliefervertrag, insbesondere §4 Strompreis und Zahlungsbedingungen
Bietergemeinschaften werden nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Für Bewerbergemeinschaften (BG) gilt: keine Vorgabe der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder BG unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) Darstellung der Aufgabenteilung; es ist mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche/technische Leistungsfähigkeit im Teilnahmewettbewerb eintritt,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG,
c) Erklärung, dass der Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens verbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer BG oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/BGs, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung),
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Vergabeplattform mittels AI Bietercockpit zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise bzw. Erklärungen nachzufordern.
Es besteht hierzu jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH (https://vergabeplattform.ai-ilv.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich
Die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Kontaktstelle bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe:
Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via [removed]
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO:
Mit Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Angebot aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, um dem Gleichbehandlungsgebot gerecht zu werden. Bieterfragen sind schriftlich über das AI Bietercockpit zu stellen und werden auch nur schriftlich beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.