Strompreisausschreibung ab 2022 für die Liegenschaften des Landkreises Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2021#5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strompreisausschreibung ab 2022 für die Liegenschaften des Landkreises Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Belieferung mit elektrischer Energie.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
12 RLM-Lieferstellen und 41 SLP-Lieferstellen sind mit insgesamt ca. 2 095 867 kWh Strom pro Jahr zu beliefern, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen. Die entsprechenden Daten sind der Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten zu entnehmen.
Die Mengenbeschaffung für die Erstvertragslaufzeit erfolgt am Tag der Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung des vom Auftragnehmer abgegebenen Angebotes. Die Beschaffung erfolgt, indem der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter eine schriftliche Willenserklärung zum Kauf der Tranche aufgibt. Für die Berechnung des Energiepreises gilt der jeweilige Tagesendpreis der an der EEX gehandelten Jahreskontrakte (EEX German Power Future) von dem Tag, an dem die Kauforder aufgegeben wurde, oder dem nächsten Handelstag.
Der Vertrag kann maximal 2-mal um 12 weitere Monate verlängert werden.
— Verlängerungsoption 1: 1.1.2024 bis 31.12.2024,
— Verlängerungsoption 2: 1.1.2025 bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister Sitz oder Wohnsitz (Besteht Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer) mit Angebotsabgabe. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Eingang des Angebotes sein.
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch Versicherungsbestätigung oder -schein mit Angebotsabgabe,
— Bestätigung, dass als Nachweis über das Vorliegen des geforderten Mindestumsatzes in den Jahren 2020, 2019 und 2018 eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen übersandt werden,
— Nachweis der Bonität des Bieters und seiner Unterauftragnehmer durch eine externe Wirtschaftsauskunftei mit Angebotsabgabe: Die Bonitätsauskunft dient zur Abfrage der Eignungsvoraussetzung, die der Auftraggeber an den künftigen Auftragnehmer stellt. Vorlage aktueller Bonitätsauskünfte. Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Es wird ein Bonitätsindex erwartet, der ein „sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko“ bzw. eine Bonitätskennzahl „sehr gut/ausgezeichnet“ aufweist, so dass das Angebot in der Wertung verbleibt.
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen und innerhalb der letzten 3 (seit dem 1.1.2018) Jahre erbracht wurden erfüllen: Belieferung mit elektrischer Energie in Höhe von ca. 2 000 000 kWh Strom pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L124: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
II. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 19.4.2021 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
III. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt. Die Kosten der Erstvertragslaufzeit werden im Rahmen dieser Berechnung mit 80 % gewichtet, die Kosten der Verlängerungsoption für 2024 und die Kosten der Verlängerungsoption für 2025 mit jeweils 10 %.
Es gilt:
— Die Verbrauchsmenge gemäß der Lieferstellenübersicht,
— der Energiepreis für 2022 ist der angegebene Festpreis (EP2022),
— der Energiepreis für 2023 ist der angegebene Festpreis (EP2023),
— der Energiepreis (EP2024) für 2024 ist der berechnete Preis unter Berücksichtigung des Tagesendpreises vom 20.04.2021 des an der EEX German Power Future gehandelten Jahreskontraktes für Baseload und Peakload Cal-24 in ct/kWh,
— der Energiepreis für 2025 ist der berechnete Preis (EP2025) unter Berücksichtigung des Tagesendpreises vom 20.04.2021 des an der EEX German Power Future gehandelten Jahreskontraktes für Baseload und Peakload Cal-25 in ct/kWh
— die Energiepreise werden für die Berechnung der Kosten auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet,
— Die Kosten werden auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
IV. Einzureichende Unterlagen:
— L213 Angebotsschreiben,
— Bieter_LV (eVergabe),
— Preisblatt-Strombelieferung,
— L124 Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterauszug_Statistische Angaben,
— Eigenerklärung Datenübermittlung,
— Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Eingang des Angebotes sein,
— Nachweis der bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung oder – schein),
— Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunftei (nicht älter als 3 Monate),
— sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft,
— sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.