Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 41 Stück AC Elektroladesäulen für die N-ERGIE Aktiengesellschaft aufgrund technischer Spezifikation und einzelner Tabellen aus der Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung
Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und Unternehmenstätigkeiten, Produktionsstandorte, Vertriebsbüros und Serviceeinheiten in Deutschland) sowie eine Erklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist, anzugeben;
(2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates, (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
(3) Bietererklärung gemäß Vorlage
Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden.
(4) Erklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt;
(5) Mindestlohnerklärung;
(6) Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall.
Es handelt sich um Pflichtangaben (formlose, unterschriebene Eigenerklärung).
Diese Kriterien müssen erfüllt werden (sonst Ausschluss).
(1) Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Brügel, Bisnode oder vergleichbare)-Gewichtungsanteil 10 %,
(2) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Lieferungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar – Gewichtungsanteil 5 %,
(3) Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (oder vergleichbares):
Mit Teilnahmeantragsabgabe ist der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Unfallversicherung einzureichen – Gewichtungsanteil 5 %.
(4) Bescheinigung einer Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, inkl. aktueller Versicherungssumme. Im Auftragsfall muss die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes genügt auch die Zusicherung der Versicherung, eine entsprechende Versicherung im Falle des Zuschlages abzuschließen – Gewichtungsanteil 5 %;
(5) Qualitätszertifikate (z. B. ENEC oder vergleichbar) – Gewichtungsanteil 15 %.
Die Angaben zu III.1.2) werden zu 40 % gewichtet.
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar – Gewichtungsanteil 15 %.
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden:
Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
— Projektbezeichnung,
— Ausführungszeitraum,
— Auftraggeber (Name, Adresse),
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit wesentlichen Mengen- und Leitungskennwerten – Gewichtungsanteil 30 %.
(3) Wie lange fertigen bzw. liefern Sie bereits die angefragten Produkte? – Gewichtungsanteil 15 %.
Die Angaben zu III.1.3) werden zu 60 % gewichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach VgV im offenen Verfahren aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.