Lieferung von Erdgas für die Sozialstiftung Bamberg im Jahr 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 813 302 988
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die Sozialstiftung Bamberg im Jahr 2025
Lieferung von 36 194 MWh Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2025.
Sozialstiftung Bamberg
Energiemanagement GmbH
Buger Straße 80
96049 Bamberg
Für Zentrum f. Senioren Antonistift + Bürgerspital, Kliniken am Bruderwald + am Michelsberg.
Die für das Lieferjahr 2025 erwartete Jahresmenge beträgt rd. 36 194 MWh Erdgas.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB / A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019). Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Erdgaslieferungen in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR / a.
Eigenerklärung der Bieterin / des Bieters:
— Anlage A 3 Erklärung Mindestlohn (MiLoG),
— Anlage A 5 Eigenerklärung nach § 19 MiLoG,
— Anlage A 6 Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
— Kontaktdatenblatt gemäß Kooperationsvereinbarung Gas — KoV_XI Anlage 3 (Lieferantenrahmenvertrag) Anlage 2 (für Erdgas).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR / a.
— Eigenerklärung der Bieterin / des Bieters Anlage A 3,
— Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A 5,
— Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A 6,
— Nachunternehmerverzeichnis Anlage A 7,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
Kontaktdatenblatt gemäß Kooperationsvereinbarung Gas - KoV_XI Anlage 3 (Lieferantenrah-menvertrag) Anlage 2 (für Erdgas) oder
— Kontaktdatenblatt gemäß § 19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017) (für Strom).
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Anlage A 3 - Anlage Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre,
— Anlage C - Entwurf Erdgaslieferungsvertrag,
— Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).