Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) Referenznummer der Bekanntmachung: II32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF)
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Gebiet des AWV Isar-Inn.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Ggf. Verpressung der künstlichen Mineralfasern vor dem Transport am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort
— Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),
— Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.