Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Aufwertung des Marktbereiches in Pleystein mit Platzkonzeption und -gestaltung“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleystein
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92714
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pleystein.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Aufwertung des Marktbereiches in Pleystein mit Platzkonzeption und -gestaltung“
Die Stadt Pleystein gehört mit ihrer historischen Stadtanlage um den Marktplatz und die neugotische Pfarrkirche sowie dem eindrucksvollen Rosenquarzfelsen (Geotop), auf dem die barocke Kirchenanlage des Kreuzbergklosters errichtet ist, zu den eindrucksvollsten Stadtanlagen in der Oberpfalz.
Die Stadt plant, den historischen Ortskern zur Visitenkarte der Stadt als Heimat und Erlebnisort zu entwickeln. Dabei kommt der funktionalen Aufwertung und der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu.
Die historische Stadt steht komplett unter Ensembleschutz und eine Anzahl von Gebäuden ist denkmalgeschützt, teilweise sogar als landschaftsprägende Baudenkmäler.
Die Umgestaltung des langgestreckten Marktplatzes und der parallel dazu verlaufenden Steingasse soll zu einer deutlich gesteigerten Aufenthaltsqualität bei Bürgern und Gästen beitragen. Dabei sind nicht nur qualitätsvolle, den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechend zonierte Aufenthaltsbereiche zu schaffen, sondern es sind auch die unterschiedlichen Funktionen im öffentlichen Raum zu ordnen und adäquat zu ihrer Wertigkeit zu berücksichtigen. Die Attraktivitätssteigerung soll dazu führen, dass private Investoren sich des hohen Sanierungsbedarfs annehmen und die angrenzenden Gebäude instandsetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
— Qualität des Gesamtkonzeptes (Städtebau, Nutzung und Verkehr) und der Gestaltung,
— Qualität und Nutzbarkeit der Freiräume und Verkehrsflächen,
— Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, -angebote und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich Bauunterhalt und der Folgekosten.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,
b) Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr
Betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Stadtplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III, unabhängig von Größe und Kosten), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-5 beauftragt waren nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de