U9 Entlastungsspange, Los Süd — Objekt-, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: J60b058921
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
U9 Entlastungsspange, Los Süd — Objekt-, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Umweltplanung
1) Ingenieurbauwerke f. Verkehrsanlagen in offener Bauweise: Objekt- u. Tragwerksplanung
2) Ingenieurbauwerke f. Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise: Objekt- u. Tragwerksplanung;
3) Ingenieurbauwerke f. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung: Objekt- u. Tragwerksplanung;
4) Innenräume u. Gebäude an Oberfläche: Objektplanung;
5) Anlagen des Straßenverkehrs: Objektplanung;
6) Anlagen des Schienenverkehrs: Objektplanung;
7) Technische Ausrüstung der Be- u. Entwässerungs-, Feuerlöschanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Be- u. Entlüftungsanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- u. informationstechnischen Anlagen; Fördertechnische Anlagen; Hydraulikanlagen; Nutzungsspezifische Anlagen; Gebäude- u. Anlagenautomation bzgl. Ziff. 1) bis 7) jeweils Lph 1-7 in Anlehnung an HOAI 2021;
8) Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie, jeweils Lph 1-4, in Anlehnung an HOAI 2021.
München
1) Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise, bestehend im Wesentlichen aus dem Bf. Impler-/Poccistraße (IPPC), 2 übereinanderliegende Bahnsteigebenen u. ein darüber liegendes Sperrengeschoss u. Bf. Esperantoplatz (EO) mit Bahnsteigebene u. ein darüber liegendes Sperrengeschoss, jeweils einschließl. Betriebs- u. Technikräume, nach Bedarf Ausgänge, Aufzüge, Nottreppenhäuser, Feuerwehraufzüge, Notausgänge, Entrauchungsöffnungen, Frisch- u. Fortluftschächte, Zu- u. Abluftschächte
f. Betriebsräume, Überdruckentlastungsschächte f. Trafo- u. Mittelspannungsanlagen sowie Dükeranlagen;
westlich des Bf. EO schließt eine Abstellanlage an.
2) Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise (Maschineller und Konventioneller Tunnelvortrieb), zwischen Bf. IPPC u. Anschlüsse an U6-Bestand sowie an U3-Bestand südl. von IPPC; zwischen Bf. IPPC u. Bf. EO sowie Anschluss an U3/U6-Bestand nördlich Station IPPC; zwischen dem Bf. EO und dem Bf. Hauptbahnhof (HB). Für die Anschlüsse an den Bestand, Notausgänge u. Gleisverbindungen sind Schachtbauwerke erforderlich.
3) Ingenieurbauwerke für Bauwerke u. Anlagen der Abwasserentsorgung, bestehend im Wesentlichen aus: Abbrechen v. Abwasserkanälen; Herstellung temporärer Umleiterprovisorien, Betreiben während d. Baumaßnahme, Rückbau nach Umverlegung der neuen Kanäle, ggf. unter Einsatz von Hebeanlagen;
Herstellen neuer Kanäle im Freispiegelgefälle; Umschließen betroffener Hausanschlussleitungen auf die künftigen Kanaltrassen; Verdämmen nicht mehr benötigter Abschnitte der Hausanschlussleitungen; Gewährleisten der Standsicherheit u. Funktion der Abwasserkanäle, Bauwerke etc. auch während d. gesamten Baumaßnahme; bei Kanälen im Grundwasser: Anlagen zur Grundwasserhaltung und -überleitung; weitestgehende Aufrechterhaltung d. Verkehrs während d. Baumaßnahme u. Sicherstellung d. Anbindung von Bebauung.
4) Innenräume u. Gebäude an der Oberfläche, bestehend im Wesentlichen aus: Innenräume für die Bahnhöfe IPPC, EO und HB. Im Bereich der U-Bahnhöfe und der Notausgänge sind je nach Bedarf an der Oberfläche folgende Gebäude zu planen: Ausgangsbauwerke/-überdachungen der Bahnhöfe; Einhausungen von Notausgängen; die Entrauchungsöffnungen für die öffentlichen Bereiche an den Bahnhöfen; die Frisch- und Fortluftschächte sowie die Entrauchungsschächte der Betriebsräume und die Überdruckentlastungsschächte für Trafo und Mittelspannungsschaltanlagen an den Bahnhöfen; die Aufzüge an der Oberfläche der Bahnhöfe.
5) Anlagen des Straßenverkehrs inkl. Oberflächenentwässerung u. der erforderlichen Entwässerungssammelleitungen sind insbesondere im Bereich der Schächte und Bahnhöfe für das gesamte Planungslos zu planen. Diese umfassen die Bauprovisorien in verschiedenen Bauphasen und die endgültige Wiederherstellung aller Straßen im gesamten Planungslos.
6) Anlagen des Schienenverkehrs: Trassierungsuntersuchung, Festlegung der Oberbauart.
7) Technische Ausrüstung: Planung der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Zugsicherung: Be- u. Entwässerungs-, Feuerlöschanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Be- u. Entlüftungsanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen; Fördertechn. Anlagen; Hydraulikanlagen; Nutzungsspezif. Anlagen (Fahrstromanlagen; Torlanlagen; Entrauchungsanlagen; BOS- u. Betriebsfunk, Mobilfunktechnik; Brandmelde- u. Sprachalarmierungsanlagen; Leit- u. Fernwirktechnik); Gebäude- u. Anlagenautomation.
8) Umweltplanung: Landschaftspfleger. Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, faunistische und floristische Erhebungen und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 3 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 5 000 Punkte erreichen kann. Diese Punkte entfallen auf die Unterlagen (Referenzen) gemäß Ziffer III.1.3), wobei hiervon
— 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) A.1,
— 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) A.3.1,
— 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) A.3.2,
— 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) B.1,
— 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) B.3.1,
— 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) B.3.2,
— 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) C,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) D,
— 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) E.1,
— 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) F.2,
— 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) G,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.4,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.6,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.8,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.10,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.11,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.12,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) H.14,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) I,
— 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) J, entfallen.
Die Referenzangaben werden bewertet auf der Grundlage der unter Ziffer III.1.3) A.1, A.3.1, A.3.2, B.1, B.3.1, B.3.2, C, D, E.1, F.2, G, H.4, H.6, H.8, H.10, H.11, H.12, H.14, I und J genannten Unterkriterien.
Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Es muss ein wertbares Referenzprojekt aus den Leistungsbereichen A.1, A.3.1, A.3.2, B.1, B.3.1, B.3.2, C, D, E.1, F.2, G, H.4, H.6, H.8, H.10, H.11, H.12, H.14, I und J (vgl. Ziffer III.1.3) vorliegen; pro Leistungsbereich fließt eine Referenz in die Wertung ein.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der beigefügten Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen 1 und 2 sämtlicher Leistungen bilden die Grundauftragsleistungen, die mit Zuschlagserteilung verbindlich beauftragt werden. Die Beauftragung der Optionsauftragsleistungen (grundsätzlich Lph 3-7, mit Ausnahme des landschaftspflegerischen Begleitplans und der Umweltverträglichkeitsstudie: hier Lph 3-4) erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung eines gesonderten Abrufs durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, gegebenenfalls nur Teile der Optionsauftragsleistungen anzuordnen. Ihm bleibt es auch vorbehalten, die Optionsauftragsleistungen ganz oder teilweise im Wege aufeinanderfolgender Anordnungen von Teilleistungen sukzessive anzuordnen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Anordnung von Optionsauftragsleistungen steht im freien Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Anordnung von Optionsauftragsleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Optionsauftragsleistungen zu erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber sie anordnet.
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
Aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt i.S.v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Berufliche Qualifikation des Bewerbers als Architekt oder Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig (Büro) muss vorliegen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigennachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweisseiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) 4. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 3,0 Mio.
EUR für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) 4. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Vorlage von jeweils 1 Referenz vergleichbarer Leistungen aus den Leistungsbereichen A.1, A.3.1, A.3.2, B.1, B.3.1, B.3.2, C, D, E.1, F.2, G, H.4, H.6, H.8, H.10, H.11, H.12, H.14, I und J, die anhand folgender Kriterien bewertet werden: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207602
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
1. Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz sind:
a) die Einhaltung der Mindestvorgaben,
Aa) an Herstellungskosten:
A.1, A.3.1, A.3.2, B.1, B.3.1 und B.3.2: Anrechenbare Kosten unterird. Ingenieurbauwerk netto ≥ 10 Mio. EUR,
C, D: Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke Kanal netto ≥ 1 Mio. EUR,
E.1: Anrechenbare Kosten Innenräume netto ≥ 1 Mio. EUR,
F.2, G, H.6, H.10, H.11, H.12, H.14: Anrechenbare Kosten netto ≥ 1 Mio. EUR,
H.4: Anrechenbare Kosten netto ≥ 3 Mio. EUR,
H.8: Anrechenbare Kosten netto ≥ 2 Mio. EUR,
Bb) an Honorarkosten: I und J: Honorarkosten netto ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
b) Die Referenzangaben sind durch den Referenzgeber durch Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu bestätigen,
c) Leistungsbereich H.4: Planungsleistungen für komplexe Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen einschließlich Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
d) Leistungsbereich H.6: Planungsleistungen für komplexe Förderanlagen in Objekten der Verkehrsinfrastruktur oder Bahnstationen,
e) Leistungsbereich H.8: Planungsleistungen für Fahrstromanlagen für Gleichstrombahnen einschließlich der Stromschienen,
f) Leistungsbereich H.10: Planungsleistungen für Entrauchungs- bzw. Lüftungsanlagen im Brandfall,
g) Leistungsbereich H.11: Planungsleistungen für BOS-Funkanlagen (für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen),
h) Leistungsbereich H.12: Planungsleistungen für Sprachalarmierungs- und Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 in Objekten der Verkehrsinfrastruktur oder Bahnstationen,
i) Leistungsbereich H.14: Planungsleistungen für komplexe Gebäudeautomation (mehr als 2 000 Datenpunkte).
2. Der Bewerber muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt pro Leistungsbereich (Leistungsbereiche A.1, A.3.1, A.3.2, B.1, B.3.1, B.3.2, C, D, E.1, F.2, G, H.4, H.6, H.8, H.10, H.11, H.12, H.14, I und J) vorlegen, das die vorgenannten Mindestanforderungen für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllt. Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer erbringen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 6.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
3. Für die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften wird insbes. auf Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung sowie auf Ziff. 6.3 des Informationsmemorandums verwiesen.
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
5. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
6. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
7. Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
8. a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes Mitglied und die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.